Porno-Upload kommt Holzkirchner teuer: 27-Jähriger verurteilt

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Vom dem Amtsgericht Miesbach wurde ein 27-jähriger Holzkirchner verurteilt. © Thomas Plettenberg

Wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials stand ein 27-jähriger Holzkirchner vor dem Amtsgericht Miesbach. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Holzkirchen – Im Zuge einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei zudem 24 weitere Dateien bei dem Mann gefunden, wobei es sich bei 22 Dateien um realitätsnahe Animationen handelte. Sein Mandant habe die Taten bereits bei einer polizeilichen Vernehmung eingeräumt, erklärte sein Verteidiger. Er habe allerdings bei manchen Stellen nicht realisiert, dass es sich um Personen unter 14 Jahren gehandelt habe, so auch bei der von ihm weitergeleiteten Datei. Darum sei er sich der strafrechtlichen Relevanz nicht bewusst gewesen. Er bedauere das alles sehr.

Polizisten zeigten sich schockiert

Der Angeklagte selbst erklärte, es habe sich nicht um einen öffentlichen Chat gehandelt. Die Datei habe er nur an eine ihm unbekannte Person versandt. Er sei mehrere Jahre lang arbeitslos gewesen und habe zum Zeitvertreib eine Chatplattform genutzt, auf der er mit vielen unbekannten Nutzern Kontakt gehabt habe. Heute existiere dieses Portal nicht mehr, wohl auch, weil „viele da was Sexuelles wollten“, wie der 27-Jährige sagte. Abgesehen von dem einen inkriminierenden Inhalt habe er dort nur legale Pornografie getauscht. „Von welchem Umfang reden wir denn?“, fragte Richter Walter Leitner. Insgesamt habe er etwa 100 Dateien gespeichert, gab der Angeklagte an. Vieles davon sei „altes Zeug“ gewesen – seit Jahren auf alten Festplatten gespeichert, die er bei der Durchsuchung erst habe suchen müssen. Die Animationen habe nicht er selbst angefertigt. Auch sei hier deutlich erkennbar, dass es sich nicht um reale Personen handele.

Anders klang das in den Ausführungen eines Ermittlers. Die Animationsvideos hätten sehr echt gewirkt, er und seine Kollegin seien über die Darstellungen schockiert gewesen. Das in der verschickten Datei zu sehende Mädchen habe er auf deutlich unter 14 Jahre geschätzt. Der Angeklagte sei sich, um eine Alterseinschätzung gebeten, dann nicht mehr so sicher gewesen, ob es sich um eine 14- bis 15-Jährige gehandelt habe, wie er anfangs behauptet habe. Er habe jedoch nie bewusst nach kinderpornografischen Inhalten gesucht.

Trotz „gutem Eindruck“ vor Gericht: Bewährungs- und Geldstrafe

Strafrechtlich war der Holzkirchner bisher nicht in Erscheinung getreten. Da die fragliche Datei nur an einen Nutzer verschickt worden war, wurde in diesem Anklagepunkt bei gleichem Strafmaß statt auf Verbreitung auf die Besitzverschaffung von kinderpornografischem Material erkannt. Ansonsten aber sah der Staatsanwalt den Tatvorwurf bestätigt und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, zuzüglich einer Zahlung von 3500 Euro. Der Verteidiger bat um Milde in Form einer Bewährungsstrafe, um die Zukunft seines jetzt im Berufsleben stehenden Mandantens nicht zu gefährden. Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung verhängte schließlich das Schöffengericht, zudem 3000 Euro Geldauflage zugunsten des Caritas-Kinderdorfs Irschenberg. Er habe vor Gericht „einen guten Eindruck gemacht“, rechnete Leitner dem Angeklagten an. Gleichwohl hätten die Darstellungen schweren Missbrauch gezeigt, auch sei das Alter der Personen eindeutig zu erkennen gewesen. stg

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