Strafverfahren eingeleitet: Versteckspiel gescheitert: Zoll macht 124.000-Euro-Fund in einem Kühlschrank
Das Fahrzeug eines 40-Jährigen ist am Mittwoch, dem 4. Juni, vom Zoll am Grenzübergang Reitzenhain kontrolliert worden. Dabei gab der Mann an, nur 50 Euro dabei zu haben. Diese Aussage wurde schließlich als falsch entlarvt. Darüber berichtet das Hauptzollamt Erfurt.
Zöllner finden Weinkühlschrank und über 124.000 Euro
Die Zöllner entdeckten einen originalverpackten kleinen Weinkühlschrank im Kofferraum, dessen Verpackung beschädigt war. "Der Mann gab an, den Kühlschrank als Retoureware von der Slowakei wieder zurück in die Niederlande transportieren zu wollen. Ob sich Gegenstände in dem Kühlschrank befänden, konnte der Mann nicht sagen", heißt es in der Mitteilung.
Wie sich herausstellte, waren in dem Kühlschrank mehrere Bargeldpakete mit einem Gesamtwert von über 124.000 Euro. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Dresden vorgenommen.

Das versteht man unter Geldwäsche
"Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar", heißt es vom Bundesministerium des Inneren.
Straftäter verdienen demnach unter anderem mit Drogenhandel, Prostitution und Waffenhandel Geld. Das Geld wird "durch die Straftat der Geldwäsche 'rein gewaschen'" und "beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust".
Am Ende kann man die Herkunft des Geldes und den Besitzer nicht mehr erkennen. "Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern."