Messerverbotszone Thema im Geretsrieder Stadtrat
Das Thema „Waffen- und Messerverbotszone“ steht in Geretsried auf der Tagesordnung für die Stadtratssitzung kommende Woche.
Geretsried – In der letzten Stadtratssitzung in diesem Jahr am kommenden Dienstag, 10. Dezember, beschäftigen sich die Mandatsträger in Geretsried unter anderem mit einer „Verordnung über die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone“ nach dem Waffengesetz. So steht es auf der Tagesordnung. Warum das thematisiert wird, dazu äußert sich die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung im Vorfeld nicht.
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Ob der Tagesordnungspunkt mit der Jugendgang zusammenhängt, die vor einiger Zeit in Geretsried ihr Unwesen trieb, bleibt unklar. Wie berichtet hat die Polizei insgesamt 18 Beschuldigte ermittelt, die unter anderem für Straftaten in Geretsried verantwortlich sein sollen. Ihnen werden Vergehen nach dem Waffengesetz, Sachbeschädigungen, gefährliche Körperverletzungen und mehr vorgeworfen.
Landesregierungen sollen das Führen von Waffen und Messern verbieten können
In Paragraf 42, Absatz 5 des Waffengesetzes heißt es unter anderem, dass Landesregierungen durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und Messern verbieten oder beschränken können. Das kann auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Fall sein, soweit am jeweiligen Ort Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte oder Freiheitsberaubungen wiederholt begangen worden sind. Voraussetzung ist, dass man auch künftig mit solchen Taten rechnet. Waffen und Messer können zudem in Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie im ÖPNV verboten werden – wenn es hilft, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
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Künftig kann die Polizei stichprobenartige und anlasslose Kontrollen des Waffen- und Messerverbots bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen durchführen. Das hat Innenminister Joachim Herrmann angekündigt.