Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen Falschaussage angeklagt

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erhoben (Archivbild). © Kay Nietfeld/dpa

Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer wurde wegen Falschaussage angeklagt. Der ehemalige Politiker reagiert irritiert – wegen des Zeitpunktes.

Berlin – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Vorwurfs einer falschen, uneidlichen Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags erhoben. Mit angeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Bild berichtet. Der ehemalige CSU-Politiker Scheuer hatte im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hat inzwischen eine Beratungsfirma gegründet.

Anklage gegen Ex-Minister Scheuer: Vorwurf Falschaussage

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls wird Scheuer nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht angeklagt. Der ehemalige Verkehrsminister reagierte gegenüber der Bild auf die Vorwürfe. „Die Entscheidung, nun Anklage zu erheben, ist für mich nicht nachvollziehbar und macht mich betroffen. Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert. Nach einer so langen Zeit der Untersuchung nutzt der Staatsanwalt genau das sogenannte mediale ‚Sommerloch‘ für die Anklageerhebung.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2022 wegen des Verdachts einer Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie den früheren Verkehrsstaatssekretär Schulz eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Scheuer und Schulz bei einer Zeugenaussage „bewusst wahrheitswidrig“ ausgesagt hätten, hieß es damals. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Schauers Pkw-Maut: Verdacht der Falschaussage vor Untersuchungsausschuss

Der konkrete Vorwurf bezieht sich auf eine Aussage von Scheuer im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss. Er hatte gesagt, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Manager der eigentlich vorgesehenen Maut-Betreiberfirmen hatten im Ausschuss von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet, dieser habe dies abgelehnt.

Unter der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war die Pkw-Maut ein Prestigeprojekt der CSU. Im Juni 2019 war das Vorhaben vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. Die Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen. In der Folge musste der deutsche Staat 243 Millionen Euro Schadensersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. (dpa)

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