Mindestlohn, Wohngeld oder Elterngeld: Das ändert sich im Jahr 2025
2025 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht?
Das neue Jahr bringt wieder einige Neuregelungen mit sich. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht? Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die viele Verbraucher finanziell betreffen.
Was ändert sich im Jahr 2025?

Höherer Mindestlohn und neue Verdienstgrenze für Minijobs
Der Mindestlohn steigt zum Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt entsprechend – sie wird ab 1. Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht.
Wohngeld für Bürger mit niedrigem Einkommen steigt
Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel „durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Kürzungen beim Elterngeld
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
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Krankenversicherung könnte teurer werden
Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen, wie dpa zudem zu den Aussichten fürs neue Jahr berichtete. „Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024“, berichtete dpa (Stand: 2. Dezember 2024). „Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.“
Mehr Geld in der Altenpflege
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli 2025 mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Briefporto steigt
Ab Januar 2025 kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Zudem schafft die Post den Prio-Brief ab: „Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen“, berichtete dpa (Stand: 2. Dezember 2024). Die Bundesnetzagentur müsse noch zustimmen, das gelte aber als Formsache, hieß es zum Zeitpunkt.
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Unterhalt für Trennungskinder
Leben Eltern getrennt, zahlt ein Elternteil Unterhalt für das Kind, das beim anderen wohnt. Wie viel gezahlt werden sollte, legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest. Wie aus der Düsseldorfer Tabelle 2025 hervorgeht, steigt der Unterhalt für Trennungskinder 2025 in vielen Fällen kaum: Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend kaum mehr bezahlen als zuvor – außer für Studierende, wie dpa berichtete: Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder dagegen beträgt ab dem Jahr 2025 bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.
Die Düsseldorfer Tabelle sei nur ein Anhaltspunkt und es gebe viele Sonderfälle, die wiederum eine spezielle Berechnung nötig machten, wie BR24 in einem Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle 2024 ausgeführt hatte.
Grundsteuerreform
Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. „Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind“, so dpa. Wie viel ein Hauseigentümer zahlen muss, ist also unterschiedlich.
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Auf Steuerzahler kommen einige Neuregelungen zu. Zahlreiche Arbeitnehmer können sich bereits im Dezember 2024 auf etwas mehr Nettogehalt freuen. Der Grund ist eine rückwirkende Steuererleichterung, die der Bundesrat Ende November bewilligt hatte. Damit wurde der sogenannte Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Mit Material der dpa)