Karlsruhe stoppt miesen Wahltrick: So schadet die Ampel der Demokratie

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Wieder ertappen die Verfassungsrichter SPD, Grüne und FDP bei einem Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Ampelregierung sollte sich schämen. Ein Kommentar von Georg Anastasiadis.

Die kleinen Sünden bestraft das Bundesverfassungsgericht sofort: Es war ein weiterer schwerer Fehler der Ampelkoalition, ihre Wahlrechtsreform mit einem ebenso miesen wie durchsichtigen Foulspiel gegen CSU und Linkspartei zu verbinden und ohne Not die Fünf-Prozent-Hürde des Grundgesetzes zu verschärfen. Solche Tricksereien gingen immer schon schief. Zu Recht haben die Karlsruher Richter dem Versuch, die beiden unliebsamen Konkurrenzparteien per Abschaffung der „Grundmandatsklausel“ aus dem Bundestag zu drängen, einen Riegel vorgeschoben. Auch künftig gilt: Eine Partei, die wegen ihrer regionalen Stärke mindestens drei Mandate direkt gewinnt, zieht in voller Fraktionsstärke ins Parlament ein. Der, der CSU von manchen Schwarzmalern prophezeite, Sturz aus dem Parlament ist damit abgesagt.

Urteil zur Wahlrechtsreform – Ampel untergräbt Vertrauen in den Staat

Wer die Regeln des demokratischen Spiels ändert, nur um sich einen billigen Vorteil zu verschaffen, untergräbt das Vertrauen in den Staat und die Redlichkeit des Regierungshandelns. Das hätten die Grünen eigentlich schon damals wissen können, als sie den gegen das Wahlgesetz protestierenden Friedrich Merz im Bundestag verspotten. Fluch der bösen Ampel-Tat: Hinter dem von Karlsruhe durchkreuzten Grundmandats-Manöver tritt völlig in den Hintergrund, dass die Verfassungsrichter die von der Ampelregierung ebenfalls beschlossene Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate durchwinkten. Das war nicht selbstverständlich. Künftig ist es also denkbar, dass eine Partei wie die CSU dann, wenn sie mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, auf die am knappsten gewonnenen Direktmandate verzichten muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform teilweise gekippt. Die Ampel schadet der Demokratie, kommentiert Georg Anastasiadis. © Montage: Uli Deck/dpa

Karlsruhe kippt Teil der Wahlrechtsreform – Ampel-Parteien muss erneut ihre Wunden lecken

Zittern müssen vor allem CSU-Abgeordnete aus München. Das ist demokratietheoretisch höchst heikel. Doch erachteten die Richter nachvollziehbarerweise als noch wichtiger, dass aus dem Bundestag kein Blähparlament wird. Mit 733 Abgeordneten leistet sich Deutschland die größte Gesetzgebungskammer nach Chinas Volkskongress. Die Qualität der Gesetze hat das erkennbar nicht verbessert.

Statt darüber zu jammern, sollten CDU und CSU es besser machen. So könnte die nächste Regierung ein abermals reformiertes Wahlgesetz vorlegen, das die Wahlkreise vergrößert und ihre Zahl so reduziert statt durch Aussperrung von Wahlkreissiegern. Die Ampelpartner aber müssen erneut ihre Wunden lecken. Nach dem von SPD, FDP und Grünen zurechtgetürkten Haushalt hat das Verfassungsgericht nun auch das Wahlgesetz in Teilen kassiert. Auch mit ihren Karlsruher Pleiten wird die Ampel den Bürgern noch lange in Erinnerung bleiben.

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