Dauer-Zoff um Grundstück in Starnberger-See-Dorf: Punktsieg für die Gemeinde

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15 000 Quadratmeter misst das Grundstück, auf dem sich Katharina Heider ein Gärtnereiquartier wünscht. © Ralf Ruder

Noch einmal fünf Stunden vorlesen und unzählige Abstimmungen. Und dann war es in der Sondersitzung des Gemeinderates am Mittwochmorgen eine halbe Stunde nach Mitternacht klar: Die Gemeinde Seeshaupt behält bei den Planungen für das Gelände der alten Gärtnerei Demmel das Sagen.

Seeshaupt – Ende Juni läuft die von der Gemeinde erlassene Veränderungssperre für das große Grundstück ab. Dank einer Novellierung zur Vereinfachung des Baurechts hätte die Grundeigentümerin Katharina Heider vom 1. Juli an ohne einen vorliegenden Bebauungsplan der Gemeinde ihre Pläne über das Landratsamt durchsetzen können. Das wollten Bürgermeister Fritz Egold und die Verwaltung verhindern. Egold: „Wir müssen im Spiel bleiben.“

Befürworter des gemeindlichen Entwurfs setzten sich durch

Die Gemeinde hat nach der erneuten Mammutsitzung am Dienstagabend wieder die Planungshoheit für das Baugebiet. Mit knapper Mehrheit setzten sich die Befürworter eines gemeindlichen Entwurfes für das Gärtnereiquartier durch – wohl auch, weil fünf Ratsmitglieder nicht an der Sitzung teilgenommen hatten. Diese hätten vermutlich mehrheitlich für den Plan der Eigentümerin Heider gestimmt. Durch die nun abgeschlossene Bauleitplanung sieht Bürgermeister Egold wieder eine Verhandlungsbasis: „Wir haben versucht, die Tür immer offenzuhalten“, sagte er nach der Sitzung. Er hofft, dass es nun wieder zu Gesprächen zwischen Eigentümerin und Gemeinde über die verschiedenen Vorstellungen zur Nutzung des Geländes kommen wird. Egold: „Der Bebauungsplan ist ja nicht in Stein gemeißelt.“

Zwölf Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten zur zweiten Auslegung des Bebauungsplans erneut Stellungnahmen abgeben – von 42 angeschriebenen. Sie verwiesen auf ihre Aussagen zur ersten Auslegung, die weiter Gültigkeit behalten würden. Eine Viertelstunde dauerte die Verlesung der Einwendungen und der jeweiligen Abwägung. Die restlichen vier dreiviertel Stunden nahmen die Einwendungen von 20 Privatleuten, die 64 Seiten füllten, in Anspruch.

Heider warf Gemeinderat Inkompetenz vor

Allein fast die Hälfte der Seiten beanspruchten die beiden Stellungnahmen von Grundeigentümerin Heider und ihres Anwalts Leopold Thum. Heider warf dem Gemeinderat unter anderem Inkompetenz vor und Thum verwies auf die Klagemöglichkeit. Viele der Petenten wiederholten ebenfalls ihre Einwände aus dem ersten Verfahren mit der Begründung, dass ihre erste Stellungnahme nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Trotzdem musste erneut über jeden Einwand und die dazu erstellte Abwägung abgestimmt werden.

Auch die neu vorgelegten privaten Einwendungen führten in der jüngsten Sitzung jedoch nicht dazu, dass am Bebauungsplanentwurf der Gemeinde etwas Grundsätzliches geändert wurde. Die von der Gemeinde beauftragte Städteplanerin stellte in ihren Abwägungen zumeist fest, dass die Beschwerden in den Sitzungen zuvor ausreichend behandelt worden seien und/oder dass in den Stellungnahmen keine neuen Gesichtspunkte enthalten seien. Und so beschloss am der Ende Sitzung, um genau 0.35 Uhr, eine Mehrheit die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Ob es jetzt aber tatsächlich wieder zu Gesprächen um einen Kompromiss aus den beiden Bauentwürfen kommen wird oder ob sich beide Parteien vor Gericht wiedersehen werden, ist auch nach der Entscheidung noch völlig offen.

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