„Zubrot“ kommt teuer zu stehen

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In Weyarn hat die Polizei den 36-jährigen Schleuser erwischt. Nun muss er ins Gefängnis (Symbolbild). © dpa

Um an etwas mehr Geld zu kommen, hat ein 36-Jähriger begonnen, Flüchtlinge zu schleusen. In Weyarn hat die Polizei ihn erwischt. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Immer wieder hatte ein 36-jähriger Mann Flüchtlinge aus Österreich über die deutsche Grenze gebracht – insgesamt 16 Menschen, die meisten wahrscheinlich Syrer. Seine letzte Fahrt endete vor knapp zwei Jahren nahe Weyarn: auf dem Parkplatz Seehamer See an der A8. Dort griff eine Polizeistreife den Schleuser und vier Passagiere auf.

Für die Fahrten muss der Mann ins Gefängnis. Das Landgericht München II verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Für den Angeklagten eine leichte Verbesserung: Das Amtsgericht Miesbach hatte ihn im Januar noch zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legten sowohl er selbst als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Auftraggeber im Hintergrund fordern Videobeweise

Der Mann wohnt im hessischen Hanau und hatte zuletzt unter anderem als Lagerarbeiter und Geschäftsführer einer Bar gearbeitet. Im September 2023 suchte er sich ein neues Zubrot: Mit seinem Mercedes fuhr er Flüchtlinge aus Österreich, meist Wien oder Salzburg, nach Deutschland. Auftraggeber waren mindestens drei Komplizen, darunter ein Syrer und ein Hintermann, der in der Türkei ansässig war.

Für die Schleusungen nutzte er die Grenzübergänge in Laufen und an der Saalachbrücke bei Freilassing. Gleich bei der ersten Fahrt brachte er einzelne Passagiere noch weiter: bis nach Holland und Belgien. Innerhalb von einer Woche – so hieß es vor Gericht – schmuggelte er bei vier Fahrten jeweils vier Insassen – bis zum Aufgriff an der Autobahn bei Weyarn. Pro Person kassierte er mutmaßlich zwischen 500 und 700 Euro. Um den Strippenziehern im Hintergrund die erfolgreichen Fahrten zu beweisen, musste er ihnen im Anschluss Videos schicken, die die Flüchtlinge am Zielort zeigen.

Amtsgericht hatte härtere Strafe verhängt

Vor der Berufungsverhandlung hatte der 36-Jährige auf eine Haftstrafe zur Bewährung gehofft, also ein Höchstmaß von zwei Jahren. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte er in seinem Schlusswort. Sein Verteidiger Max-Josef Högl verwies darauf, dass der Mann sein Leben seit dem Aufgriff gründlich geändert habe. Er sei vor allem für seinen Sohn da, der an einer Aufmerksamkeitsdefizit-Störung leide und regelmäßige Therapien brauche.

Davon ließ sich der Vorsitzende Richter am Landgericht, Christoph Oberhauser, jedoch nicht überzeugen und milderte das Miesbacher Urteil lediglich etwas ab. Außerdem kam ein weiterer Punkt in seinem Urteil hinzu: Der Schleuser muss den Lohn, den er für seine ersten Fahrten kassiert hatte, an die Staatskasse abgeben – eine Summe von gut 5000 Euro.

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