Kneipenbesuch endet in Desaster: Geretsrieder (52) wegen mehrfacher Straftaten verurteilt

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Wegen Tätlichkeiten gegen Polizisten musste sich ein Geretsrieder vor der Justiz verantworten. © Ebener/DPA

Ein 52-jähriger Mann verbrachte den Todestag seines Vaters in seiner Stammkneipe. Am Nachmittag endete der Kneipenbesuch für den Geretsrieder mit einem persönlichen Desaster.

Am Todestag seines Vaters suchte der Mann schon gegen 9 Uhr in der Früh seine Stammkneipe auf. Dort verbrachte er einige Stunden friedlich, trinkend. Doch am Nachmittag endete der Kneipenbesuch für den 52-Jährigen mit einem persönlichen Desaster. Wegen Bedrohung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung in vier Fällen musste sich der Geretsrieder vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der an jenem Tag reichlich konsumierte Alkohol hatte das Gedächtnis des Angeklagten massiv beeinträchtigt. „So wie’s drinsteht, stimmt’s wohl“, räumte er ein, nachdem die Anklageschrift verlesen worden war. Er selbst könne sich an nichts erinnern. Der Filmriss trat am frühen Nachmittag ein – bei rund 2,7 Promille. Was danach geschehen war, wusste der Beschuldigte inzwischen aus Erzählungen anderer Gäste und aus den Ermittlungsakten.

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Demnach war seine Ex-Frau gegen 15.30 Uhr an der benachbarten Tankstelle in einen Unfall verwickelt worden. Das hatte der Angeklagte mitbekommen und sich eingemischt. „Er hat gemeint, er muss den großen Max markieren“, umschrieb Verteidiger Burkhard Pappers den Auftritt seines Mandanten, der seiner Ehemaligen wohl helfen wollte („Sie sollte abhauen“) und dem Unfallbeteiligten angedroht hatte: „Ich geb‘ dir gleich a Fotz‘n.“ Der Mann nahm die Drohung ernst und rief die Polizei. Als die wenig später in der Kneipe auftauchte, verlor der Beschuldigte endgültig die Contenance. Er empfing die Beamten mit einem kräftigen „Fuck you“, beleidigte sie als „Wichser“, „Volldeppen“ und „Scheißbullen“.

Im Krankenhaus sei die Stimmung umgeschlagen

Als er einen von ihnen mit den Händen gegen die Brust wegstieß, entschieden sich die Polizisten, den Mann festzunehmen. „Wir haben ihn zu zweit zu Boden gebracht. Er war nicht zu beruhigen, hat einfach weiter Gas gegeben, versuchte sich herauszuwinden“, berichtete ein Beamter. Erst nachdem Verstärkung angefordert worden war, habe man den Beschuldigten überreden können, ins Krankenhaus zu fahren. Dort sei die Stimmung urplötzlich umgeschlagen. „Wir haben uns über Fußball unterhalten“, sagte der Polizist. „Da hat er sich beruhigt.“

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Eine medizinische Sachverständige stellte fest, zweifelsfrei habe „ein Rausch vorgelegen, aber eher leicht bis mittelschwer“, weil der Angeklagte „erheblich alkoholtolerant“ sei. Allerdings sei eine „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“ nicht auszuschließen. Das wirkte sich ebenso strafmildernd aus wie die Tatsache, dass er schon ein Schmerzensgeld bezahlt und dem Polizisten die beschädigte Brille ersetzt hatte. Richter Helmut Berger verurteilte den Bürgergeldempfänger, der strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten war, zu sieben Monaten mit Bewährungszeit für drei Jahre. Als Auflage ordnete das Gericht 80 Stunden soziale Dienste an. „Alkoholberatungsgespräche wären vertane Zeit“, stellte der Richter noch fest. Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung nochmals (wie schon am Tattag im Krankenhaus) bei den Polizisten entschuldigt und treffend bemerkt: „Das war ein Tag zum Vergessen.“

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