Mutter enterbt Sohn überraschend kurz vor ihrem Tod – Ein übler Verdacht kommt auf

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Kurz vor ihrem Tod änderte eine Frau ihr Testament, ihr Sohn sollte fast leer ausgehen. Doch dieser hat einen schlimmen Verdacht und geht gegen die Änderung vor.

Wien – Wird vor dem eigenen Tod kein Testament verfasst, ist die Erbreihenfolge in der Regel klar. Gibt es ein Testament, wird nach dem Ableben den Wünschen von Verstorbenen gefolgt. Was aber, wenn die eigenen Kinder enterbt werden – können sie dagegen vorgehen?

Kurz vor Tod enterbt: Schwerkranke Frau ändert ihr Testament

Über einen ungewöhnlichen Fall einer Erbfolge wurde unter anderem der ORF-Sendung „Am Schauplatz Gericht“ berichtet. Thema war der Tod einer 50-jährigen Managerin aus Wien im Jahr 2023, die zum Zeitpunkt ihres Todes überaus reich gewesen sein soll. Kurz vor ihrem Ableben habe sie laut der Sendung ihr eigenes Testament geändert. Nur zwei Tage vor ihrem Tod hatte sie einen heute 60-jährigen Mann geheiratet, der fortan ihr Alleinerbe sein sollte.

Eine 60-jährige Wienerin änderte kurz vor ihrem Tod ihr Testament. Ihr minderjähriger Sohn sollte daraufhin nur den Pflichtanteil erhalten. (Symbolbild) © Steinach/Imago

Zum Zeitpunkt ihres Todes soll die Wienerin mehrere Millionen Euro besessen haben. Eine Pariser Wohnung, die sie über Jahre besessen hatte, hatte sie zudem deutlich unter Wert verkauft und ihren neuen Ehemann danach zum Erben gemacht. Diese Entscheidung ging insbesondere zulasten ihres einzigen Sohnes. Der heute 14-Jährige sollte nach dem Ändern des Testaments lediglich einen festgeschriebenen Pflichtanteil erhalten. Gemeinsam mit seinem Vater und mehreren Anwälten ging der 14-Jährige gegen das neue Testament vor.

Eigene Familie enterbt – das können Hinterbliebene tun

Wie bei Gericht angegeben worden sein soll, wurde das neue Testament von einem Notar verfasst, die 50-Jährige selbst habe dafür nicht mehr über genug Kraft verfügt. Wie der minderjährige Sohn sowie dessen Vater angeben, soll der heute 60-jährige Alleinerbe die Verstorbene zu dem neuen Testament gedrängt haben. Dieser habe ihr eingeredet, dass der Ex-Ehemann das Vermögen für sich beanspruchen wollen würde. Die Anwälte fochten das Testament an, da die Verstorbene nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein soll.

Der Fall sei laut der ORF-Sendung mittlerweile entschieden. Die Wohnung musste zurückgegeben werden, der 14-jährige Sohn wurde zudem erneut als Alleinerbe eingesetzt. Ist ein Erblasser geschäftsfähig, kann die Enterbung natürlich durchgeführt werden.

Direkten Angehörigen steht dennoch in der Regel ein Pflichtteil zu, schreibt advocado.de. Dieser Pflichtteil entspricht normalerweise der Hälfte der gesetzlichen Erbquote – er muss ausdrücklich eingefordert werden. Liegt ein schuldhaftes Vergehen gegenüber dem Erblasser vor, wie beispielsweise bei einem Tötungsversuch, können Angehörige auch vom Pflichtteil ausgeschlossen werden. Wurden Sie enterbt, können Sie das Testament anfechten. (rd)

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