Verbraucherschutz klagt gegen Deutsche Bahn – Urteil hätte Auswirkung auf tausende Kunden
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VonAlina Schröderschließen
Ein Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Bahn hätte Auswirkungen auf Tausende Bahncard-Abos. Verbraucherschützer kritisieren die Kündigungsfrist.
Berlin – Bahnreisende mussten sich zuletzt des Öfteren in Geduld üben – der tagelange Streik der GDL wurde erst kürzlich abgebrochen. Die Gewerkschaft und die Deutsche Bahn sind erneut in Tarifverhandlungen getreten. Jetzt folgt der nächste Dämpfer für den Konzern: Verbraucherschützer kritisieren die Regeln der Bahncard, und gehen nun rechtlich dagegen vor.
Kündigungsfrist der Bahncard laut Verbraucherschutz nicht rechtens
Mit der Bahncard 25, 50 oder 100, die es bald nur noch digital geben soll, können Vielfahrer bei ihren Reisen durchaus Geld sparen. Die Kündigungsfrist ist laut Dirk Weinsheimer, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, allerdings unzulässig. Aus diesem Grund reichten Verbraucherschützer nun Klagen gegen die Deutsche Bahn ein. Das Argument: Der Konzern verstoße gegen ein Gesetz vom März 2022, das den Ausstieg aus langfristigen Verträgen für Verbraucher erleichtern soll. Dieses sieht vor, dass Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit innerhalb von vier Wochen kündbar sein müssen. Aktuell wird die Probe-Bahncard allerdings automatisch in ein Jahresabo umgewandelt, das erst wieder nach Ende der einjährigen Laufzeit kündbar ist.
Früher konnte die Bahncard noch bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Diese Frist wurde jedoch auf vier Wochen verkürzt. Laut Weinsheimer ist dies nicht rechtssicher, denn: Kündigen Verbraucher ihr Abo nicht rechtzeitig, läuft es automatisch ein Jahr weiter. Dieses könne dann erst bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich hierbei aber um einen Anschlussvertrag, der laut Gesetz monatlich kündbar sein sollte.
Deutsche Bahn verteidigt Regeln für Bahncard
Die DB interpretiert dies anders: „Die Bahn ist der Meinung, dass das für die Bahncard nicht gilt“, so Weinsheimer. Der Konzern argumentiere im Wesentlichen, dass seine Beförderungsbedingungen behördlich geprüft sind. Laut dem Verbraucherschützer bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass sie auch korrekt sind.
Darüber hinaus hat der BGH vor mehr als zehn Jahren festgestellt, dass die Bahncard ein Rabattvertrag und kein Dauerschuldverhältnis ist, auf das das Gesetz eigentlich abzielt. Die Entscheidung des BGH wurde jedoch vor dem Gesetz getroffen, erklärte Weinsheimer. „Wir glauben, dass die Intention des Gesetzgebers bei der Bahncard trotzdem greift.“
Was Verbraucherschützer jetzt Betroffenen raten
Für Juni 2024 ist eine mündliche Verhandlung geplant, notfalls könnte es auch vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen. „Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben“, so der Rechtsexperte. Eine Kündigung könnte vor allem für diejenigen interessant sein, die inzwischen mit dem Deutschlandticket reisen und aus diesem Grund die Bahncard nicht mehr nutzen. Die Bahn hat laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) bisher keine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben.
Weinsheimer rät nun betroffenen Kunden, die ihre Bahncard bis zur Klärung der Rechtssache nicht mehr nutzen möchten, bereits jetzt pro forma zu kündigen. Selbst wenn die Kündigung wahrscheinlich von der DB abgelehnt wird, könnte man unter Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Dies ist jedoch rechtlich komplex. Die Zahlung sofort einzustellen, sei nicht ratsam. (asc/dpa)
Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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