Nach Zwischenfällen: Neue Regeln für Hundehalter in Rudelzhausen
In Rudelzhausen kam es in der Vergangenheit öfter zu Zwischenfällen zwischen Hundehaltern und Passanten. Nun reagiert die Gemeinde.
Rudelzhausen – Erklären kann sich das Bürgermeister Michael Krumbucher so ganz und gar nicht – nämlich, weshalb es immer häufiger im Gemeindegebiet Rudelzhausen zu Problemen zwischen Hundehaltern mit ihren Vierbeinern und Passanten sowie Radfahrern komme. Ein Hauptproblem: Die Hunde werden oft nicht angeleint. Um jetzt ganz klar die Gebiete für Leinenzwang zu definieren, will die Gemeinde nun nachbessern. Neu aufgenommen werden in diesen Leinen-Geltungsbereich jetzt auch Radwege – denn dort kommt es offenbar vermehrt zu Zwischenfällen.
„Der Hund an sich kann ja nix dafür“
Was sich Krumbucher hingegen häufig fragt: „Braucht‘s das?“ Was er damit meinte in der jüngsten Gemeinderatsitzung am Montag vergangener Woche sei vor allem das Laufenlassen der Hunde ohne Leine, wie aber auch das fehlende Unrechtsbewusstsein bei Anhörungen aller Beteiligten in der Kommune. Was für ihn allerdings völlig klar sei: „Der Hund an sich kann ja nix dafür, das ist schon der Hundehalter.“ In der Hundeverordnung, die jetzt nachgebessert wird, sind vor allem der Leinenzwang sowie weitere Haltungsregeln für größere Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe und für Kampfhunde im öffentlichen Raum beschrieben. Weshalb vor allem nachgeschärft werden muss: Die Gebietskarte, die der Hundeverordnung angehängt ist, war bis dato zu ungenau – auch eine Maßstabsangabe fehlte, weil wohl länger kein aktuelles Kartenmaterial verwenden worden war.
Doch welche Gebiete sind jetzt eigentlich „rot“ auf der Karte eingezeichnet? Krumbucher klärte auf: „Das sind Gebiete, die entweder stärker besiedelt oder häufig frequentiert sind.“ Neben der kartographischen Anpassung des Geltungsbereichs soll die Hundeverordnung auch in ihrer Bußgeldvorschrift angepasst werden. „Von 50 Euro bis 1000 Euro ist da jetzt alles dabei“, erklärte Bürgermeister Michael Krumbucher.
Polizei und Rechtsanwälte waren schon involviert
Während im vorigen Jahr kein Bußgeld verhängt wurde, gab es aber wohl trotzdem einige Anhörungen – vor allem in puncto Leinenzwang. Dafür werden laut Krumbucher dann Hundehalter wie auch der Betroffene sowie Zeugen angehört, um danach abzuwägen, ob ein Bußgeld fällig wird. Manchmal muss laut dem Bürgermeister noch die Polizei hinzugezogen werden – auch Schreiben von Rechtsanwälten seien schon in der Verwaltung eingetrudelt. Die Novellierung der Hundeverordnung wurde schließlich einstimmig auf den Weg gebracht.
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