Grundsteuer-Hammer trifft Eigentümer hart – wer mehr draufzahlen muss

  • VonBleranda Shabani
    schließen

Die Grundsteuerreform sorgt für Ärger: Eine exklusive Auswertung zeigt, wer besonders stark belastet wird – und warum oft nicht das Modell, sondern Hebesätze schuld sind.

Frankfurt – Die neue Grundsteuerreform, eigentlich gedacht als gerechteres und transparenteres System, sorgt vielerorts für Empörung. Seit Jahren ist das neue System Gegenstand heftiger Diskussionen – jetzt zeigt eine exklusive Auswertung des Eigentümerverbands Haus & Grund, wer besonders betroffen ist. 1999 Grundsteuerbescheide von Mitgliedern wurden analysiert. Mit überraschenden Erkenntnissen: Nicht das Modell selbst, sondern die Hebesätze der Kommunen treiben die Steuerlast in die Höhe.

Verlierer der Grundsteuerreform: Neues Berechnungsmodell

Elf Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell – ein Berechnungsverfahren, das Grundstücksfläche, Wohnfläche, Bodenrichtwert, Gebäudetyp und Baujahr berücksichtigt. In Bayern hingegen zählt nur die Fläche von Grundstück und Gebäude, völlig unabhängig vom aktuellen Wert. In Baden-Württemberg wiederum fließt lediglich der Bodenwert in die Berechnung ein, was sich als besonders teuer entpuppt.

80 Prozent zahlen mehr Grundsteuer – wer besonders betroffen ist

Die Untersuchung liegt der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) vor. Sie ergibt ein klares Bild: Im Durchschnitt müssen 80 Prozent der Eigentümer mehr Grundsteuer zahlen – und das nicht nur ein bisschen. Laut Haus & Grund ist der Betrag im Mittel mehr als doppelt so hoch als zuvor. Besonders stark betroffen: Eigentümer in Baden-Württemberg und Bayern. Das liegt jedoch weniger an den Berechnungsmodellen als vielmehr an drastischen Erhöhungen der sogenannten Hebesätze, mit denen Städte und Gemeinden die Höhe der Steuer beeinflussen.

Laut F.A.S. sind es vor allem die Kommunen in Westdeutschland, die kräftig an dieser Schraube drehen – Ostdeutschland zeigt sich zurückhaltender. Studienautor Jakob Grimm betont, dass das Bundesmodell vor allem deshalb moderat erscheint, weil viele Kommunen die Hebesätze nur geringfügig angepasst haben. In Bayern hingegen schlagen überproportionale Hebesatzerhöhungen voll durch – mit Konsequenzen für viele Eigentümer.

Die Grundsteuer-Hebesätze steigen vielerorts - doch das heißt nicht, dass alle mehr zahlen müssen. (Illustration)

Besonders Ein- und Zweifamilienhäuser in städtischen oder ländlichen Lagen sind betroffen. Eigentumswohnungen kommen vergleichsweise glimpflich davon. Die entscheidende Stellschraube ist laut Analyse weniger die Wohnfläche, sondern die Grundstücksgröße: je größer das Grundstück, desto stärker die Belastung.

Grundstück plötzlich 2 Millionen Wert

Eine Besitzerin eines 700 Quadratmeter großen Schrebergartens sollte plötzlich ein Vielfaches ihrer bisherigen Grundsteuer zahlen, wie ntv berichtet. Während das Finanzamt den Wert des Grundstücks jahrelang mit 45.000 Euro bezifferte, wurden nun plötzlich zwei Millionen Euro angesetzt – ohne Stromanschluss, ohne Bebauungsmöglichkeit. Obwohl sie mehrfach widersprach und ein altes Gutachten vorlegte, wurde ihr Anliegen abgewiesen. Die Frau soll weiterzahlen als wäre ihr Garten ein Villengrundstück.

Reform der Grundsteuer: Rekordhebesatz belastet Eigenheimbesitzer

Auch im nordrhein-westfälischen Witten wird deutlich, wie drastisch sich kommunale Entscheidungen auswirken. Wie die WAZ berichtet, hatte der Stadtrat in Witten Ende des Jahres einen ungewöhnlich hohen Grundsteuerhebesatz von 1110 Prozentpunkten für Wohngrundstücke beschlossen. Ein Anstieg, der viele Bürger finanziell stark trifft. Thomas Sandow, Besitzer eines kleinen Reihenhauses, war bisher mit 850 Euro im Jahr dabei – nun soll er 1408,47 Euro zahlen. Sein Grundstück wurde auf 300.000 Euro geschätzt. Damals hatte er es für 78.000 DM gekauft.

Sandow legte Einspruch ein. Der Grund: Eine falsche Angabe im Formular – es wurde angegeben, das Haus sei kernsaniert. Doch nur die Fenster wurden erneuert. Ob das am Ende eine Reduzierung bringt, ist offen. Die Stadt selbst verweist darauf, dass sie lediglich die vom Finanzamt übermittelten Werte übernehmen könne. Korrekturen seien nur möglich, wenn das Finanzamt Änderungen übermittelt.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa