„Ein Schlag ins Gesicht“: Gehaltserhöhung erreicht TVöD-Beschäftigte noch nicht
Gehaltserhöhung für Millionen im öffentlichen Dienst lässt auf sich warten. Die Auszahlung verzögert sich. Wo bleibt das Geld?
Kassel – In Deutschland warten Millionen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiterhin auf ihre Gehaltserhöhung. Obwohl die Erhöhung bereits im April ausgehandelt wurde, haben die Angestellten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bisher keine Veränderung bemerkt. Die Gehälter sollen rückwirkend ab dem 1. April um 3,0 Prozent steigen. Ein einheitlicher Auszahlungstermin existiert jedoch nicht. Während das Bundesinnenministerium die Auszahlung für den Bund bereits genehmigt hat, hängt der genaue Zeitpunkt von der Umsetzung in den einzelnen Behörden und Kommunen ab.

Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst warten auf ihre Gehaltserhöhung
Am 6. April 2025 erzielten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di sowie der dbb beamtenbund nach intensiven Verhandlungen in Potsdam eine Einigung. Diese betrifft laut dem Bundesministerium des Innern etwa 2,6 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen, die unter dem Dach der VKA organisiert sind, sowie rund 132.000 Tarifbeschäftigte des Bundes. Die Vereinbarung umfasst nicht nur eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab April 2025 und weitere 2,8 Prozent ab Mai 2026. Besonders profitieren Beschäftigte im Schichtdienst: Die Wechselschichtzulage wird ab Juli 2025 von 105 auf 200 Euro monatlich erhöht, die Schichtzulage von 40 auf 100 Euro. Auszubildende, Studierende und Praktikanten erhalten ab April 2025 monatlich 75 Euro mehr und ab Mai 2026 nochmals 75 Euro. Ab 2026 können Beschäftigte zudem Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln.
Die Verzögerung bei der Auszahlung der angepassten Gehälter für die über 2,6 Millionen betroffenen Beschäftigten in Verwaltungen, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder im Nahverkehr ist auf die Redaktionsverhandlungen zurückzuführen, die laut mehreren Gewerkschaften erst im Juli abgeschlossen wurden. In diesen Verhandlungen werden die genauen Texte der Änderungstarifverträge zwischen den Tarifparteien abgestimmt, wie die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) mitteilt.
Die vereinbarte Gehaltserhöhung lässt auf sich warten: Beschäftigte sind verärgert
Die Verantwortung für die zügige Auszahlung liegt bei den örtlichen Personalabteilungen. Laut der Komba Gewerkschaft Hessen könnte die Erhöhung „im Idealfall bereits mit der Gehaltsabrechnung für den Monat August 2025 enthalten sein.“ Allerdings gibt es zwischen den Entgeltgruppen erhebliche Unterschiede. Der Thüringer Beamtenbund (tbb) weist darauf hin, dass es noch Wochen dauern könnte, bis die rückwirkende Auszahlung auf den Konten der Betroffenen erscheint. Dies führt zu Kritik: „Dass es so lange gedauert hat, ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“, äußert sich der tbb. Die VKA hingegen sieht die Verzögerungen bei den Gewerkschaften, wie aus einem Infoschreiben von Anfang Juli hervorgeht.
Die TVöD-Einigung bringt nicht nur eine Anpassung der Gehälter mit sich. Neben einem zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 wurden auch flexible Arbeitszeitmodelle eingeführt. Ab 2026 können Beschäftigte freiwillig ihre Wochenarbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden erhöhen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten wir mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktive Optionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betonte VKA-Präsidentin Karin Welge betonte im April. (kiba/jm)