Wer besonders betroffen ist - Jetzt droht der Nebenkosten-Schock! Mieter müssen für 2023 mehr zahlen als je zuvor
Auch die Kosten für die Abfallentsorgung lassen sich halbieren, wenn der Entsorger gewechselt wird oder - wo das nicht möglich ist - die Standorte für Hausmüll, Sperrmüll und Altpapier sorgfältig überwacht werden. Dazu sollten Mieter genau prüfen, wie viele Mülltonnen vor einem Mietshaus stehen, wie schnell sie voll sind und ob eine Leerung nur alle 14 Tage möglich ist. Kleinere Tonnen sind auf Dauer günstiger.
Mieter sollten außerdem immer im Hinterkopf behalten: „Neun von zehn Nebenkostenabrechnungen sind falsch", sagt Chris Möller von Mineko, ein Unternehmen, das Nebenkostenabrechnungen prüft.
Auf diese Fehler müssen Sie auf der Abrechnung in 2023 achten
Bei Gas und Fernwärme
Vom 1. März bis einschließlich 31. Dezember 2023 galten in Deutschland Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas - rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Obergrenzen lagen für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Preisdeckel galt auch für 80 Prozent des Jahresverbrauchs 2022 (Septemberwert).
Im Dezember 2022 übernahm der Staat die Kosten für Gas und Fernwärme. Der Vermieter darf diese Kosten also nicht an den Mieter weitergeben. Vielmehr muss sich diese Entlastung auch in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen.
Bei Heizöl
Zu Beginn und am Ende einer Abrechnungsperiode sollten Mieter und Vermieter auf den Restbestand an Heizöl achten. Häufig wird in der Heizkostenabrechnung sowohl der Anfangs- als auch der Endbestand mit 0 Litern angegeben. Dies ist jedoch in der Regel nicht korrekt.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Tank im Keller nach einer Heizsaison komplett leer ist, sagt auch die Verbraucherzentrale Bundesverband. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob die Werte für den Anfangs- und Restbestand bei Heizöl und Flüssiggas plausibel sind. Die Werte müssen vom Ablesedienstleister an den Eigentümer oder Vermieter weitergegeben werden. Dieser wiederum muss die Werte seinem Mieter mitteilen - und zwar durch Einsicht in die Originalrechnungen.
Chaotische CO2-Abgabe
Wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoffen heizt, zahlt dafür den so genannten CO2-Preis. Dabei gilt: Je höher der Verbrauch, desto mehr muss gezahlt werden. Vermieter zahlen die Abgabe direkt an den Energieversorger. Dann geben sie sie in der Regel über die Nebenkosten an die Mieter weiter - seit letztem Jahr allerdings nur noch teilweise. Denn je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss - bis zu 90 Prozent.
Häufigster Fehler? Die Berechnung erfolgt auf Basis des Energieausweises der Immobilie. Tatsächlich zählt aber der tatsächlich gemessene Verbrauch, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt.
Im Jahr 2022 kostete der Ausstoß einer Tonne CO2 30 Euro. Im Jahr 2024 steigt der Preis auf 45 Euro und im Jahr 2025 auf 55 Euro. Daraus ergibt sich für das Jahr 2023 ein Aufschlag von 9,55 Cent pro Liter Heizöl. Bei Erdgas liegt der Aufschlag bei 0,58 Cent pro Kilowattstunde. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes betragen die durchschnittlichen CO2-Kosten für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2022 rund 67 Euro bei einer Gasheizung und 98 Euro bei einer Ölheizung.
Hydraulischer Abgleich
Für viele Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung ist ab dem 1. Oktober 2023 der hydraulische Abgleich Pflicht. Ziel ist es, den Heizkreislauf optimal an den jeweiligen Bedarf anzupassen und den Verbrauch zu senken. Wohngebäude mit sechs bis neun Wohneinheiten und einer Gasheizung müssen den hydraulischen Abgleich bis zum 15. September 2024 durchführen. Für den einfachen Heizungs-Check berechnen die Firmen je nach Ort und Aufwand durchschnittlich bis zu 200 Euro. Die Untersuchung dauert in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Müssen Ventilgehäuse und Thermostatköpfe erneuert, Rohre gedämmt, die Heizkurve eingestellt oder die Heizungspumpe ausgetauscht werden, liegen die Kosten deutlich höher. Hauseigentümerverbände rechnen mit Kosten von bis zu 500 Euro pro Wohnung.
„Werden Schwachstellen in der Anlage aufgedeckt und behoben, handelt es sich um reine Instandhaltungsmaßnahmen“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Für solche Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage ist allein der Vermieter zuständig, die Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
So prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung
Hartmann empfiehlt den Betroffenen, sich nicht zu viel Zeit zu lassen und die Abrechnung zeitnah zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Für eine erste Analyse kann der Betriebskostencheck des Deutschen Mieterbundes (zum Rechner) eine gute Hilfe sein. Hier können Mieterinnen und Mieter alle relevanten Gebäudedaten sowie die einzelnen Nebenkostenpositionen der Abrechnung eingeben. Der Rechner vergleicht diese Daten mit dem bundesweiten Durchschnitt und ermittelt, ob die Betriebskosten des Wohngebäudes im Vergleich unauffällig sind oder ob es starke Abweichungen gibt.
Eine verbindliche Überprüfung der Abrechnungen oder einzelner Kostenpositionen ist mit dem Betriebskostencheck nicht möglich", sagt Jutta Hartmann. Abweichungen von den Durchschnittswerten können Mietern sowie Beratern von Mietervereinen oder Verbraucherzentralen aber Hinweise bieten, einzelne Positionen einmal genauer zu prüfen. Zu diesem Zweck können Mieterinnen und Mieter die Ergebnisseite des Checks als PDF-Datei herunterladen und zum Termin mitnehmen.
Auch viele private Unternehmen und Rechtsanwälte übernehmen die Analyse der Nebenkostenabrechnung. Die Preise für den einfachen Check variieren und liegen je nach Aufwand zwischen 49 und 120 Euro.