Ärztehaus Wartenberg: „Es ist zum Kopfschütteln“

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An der Thenner Straße 5 in Wartenberg wird das Ärztehaus entstehen. © Klaus Kuhn

Für den Wartenberger Marktgemeinderat ist es langsam ein Kreuz mit der Bau-Bürokratie. Für das geplante Ärztehaus an der Thenner Straße muss jetzt ein Bebauungsplan her. Das rief in der Ratssitzung einigen Unmut hervor.

Wartenberg – Bürgermeister Christian Pröbst (CSU) wirkte auch recht unglücklich und berichtete, dass er einiges versucht habe, das abzuwenden, aber: „Ober sticht Unter.“ Da hilft es auch nichts, dass Landrat Martin Bayerstorfer in der gleichen Partei ist. Die Forderung von Nikolaus Hintermaier (FDP) „Red‘ doch mal mit dem Martin!“ half wenig. Pröbst will keinen Streit vom Zaun brechen. „Wir müssen hier einfach zusammenarbeiten“, sagte er.

Pröbst machte deutlich, dass er es gern gesehen hätte, wenn das Gelände orientiert an der Umgebungsbebauung errichtet werden könnte, zumal es ja auch nicht so riesig werde. Pröbst erinnerte daran, dass das Gebäude 20 mal 18 Meter groß und mit drei Vollgeschossen bei einem recht flach geneigten Dach geplant werde. Die alte Regel, wonach in einem bestimmten Umkreis von etwa 120 Metern die Bebauung als Vergleichsmaßstab herangezogen werden kann, nach dem berühmten Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs, wollte laut Pröbst die Erdinger Baurechtsbehörde nicht gelten lassen:„Deshalb nicht, weil der Bach dazwischen ist.“

Wenigstens ein schnelleres Verfahren

Tatsächlich liegt das große Feuerwehr-Gerätehaus, das der Bürgermeister gern als Vergleichsobjekt hergenommen hätte, auf der anderen Seite der Strogen. Michael Pröbst (CSU) kommentierte: „Es ist zum Kopfschütteln.“ Immerhin kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, was bedeutet, dass es nur eine Anhörung von Behörden und Bürgern geben muss. Pröbst konnte das Gremium auch mit dem Hinweis beruhigen, dass es kaum einen Zeitverlust geben werde. Er hatte schon vorgesorgt: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat für seine Sitzung am heutigen Montag (17.30 Uhr im Rathausfoyer) bereits den Aufstellungsbeschluss für den Plan auf der Tagesordnung. Damit sind die Fristen gewahrt.

Nach dem Aufstellungsbeschluss bleibt der Vorgang im Ausschuss, dessen Entscheidung nach dem fast einstimmigen Beschluss im Marktrat zu einer reinen Formsache werden dürfte. Das Gelände ist derzeit noch als „Sondergebiet Friedhof“ ausgewiesen. Dem Markt geht es damit wie der Nachbargemeinde Langenpreising, die eine geplante große Erweiterung des Friedhofs nicht mehr hat umsetzen müssen, weil die drastischen Veränderungen in der Bestattungskultur der Platzbedarf nicht mehr bestand.

Spätere Anpassung reicht aus

Auf der Tagesordnung stand noch mehr: „Änderung des Flächennutzungsplans“. Dieser Punkt konnte immerhin abgesetzt werden. Die Änderungen in der kommunalen Planung kann nun, wie es in der Vorlage an den Marktrat heißt, durch eine spätere Berichtigung und eine Anpassung passieren, wenn der Markt Wartenberg den Flächennutzungsplan erneut anfasst.

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