Neue Hebesatzung für Grundsteuer: Stadt Tegernsee erhöht auf 420 Prozent
Der Erlass einer neuen Hebesatzsatzung für die Grundsteuer stand auch in Tegernsee auf der Agenda des Stadtrats. Das Ergebnis: ein starker Anstieg von 330 auf 420 Prozent bei der Grundsteuer B.
Tegernsee – Der Erlass einer neuen Hebesatzsatzung stand auch in Tegernsee auf der Agenda des Stadtrats. Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) erläuterte zunächst die bundes- und landespolitischen Hintergründe der Grundsteuerreform und wie sich die vom Freistaat Bayern geforderte Aufkommensneutralität für Tegernsee darstellt.
Das vorläufige Soll 2024 beträgt bei der Grundsteuer A rund 4100 Euro und bei der Grundsteuer B rund 913 000 Euro. „Bei den einzelnen Objekten im Ort führt diese Betrachtungsweise sowohl zu niedrigeren als auch zu höheren Grundsteuern“, sagte Hagn. Für die Stadt ergebe die Vorausberechnung einen gleichbleibenden Hebesatz bei der Grundsteuer A von 310 Prozent. Der Hebesatz bei der Grundsteuer B müsse von 330 Prozent auf 420 Prozent steigen. „Es gilt, eine Gerechtigkeit herzustellen“, stellte Hagn fest.
Diskussion um Gleichbehandlung
Andreas Feichtner (CSU) wandte ein, dass der neue Hebesatz B – er gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke – bedeute, dass manch Tegernseer das sechsfache an Grundsteuer zu bezahlen habe. Hagn entgegnete dies mit dem Hinweis, dass diese Bürger bisher auch nur ein Sechstel gezahlt hätten. „Es geht um den Grundsatz der Gleichbehandlung“, befand Andreas Obermüller (FWG) und bezeichnete die Bewertung als „revolutionär“. Sie sei sinnvoll, zweckmäßig, transparent und justiziabel.
Florian Kohler (Bürgerliste) erkundigte sich, ob es einen Automatismus gebe, nach dem der Hebesatz gesenkt werden könne, falls sich herausstelle, dass die Stadt mit den 420 Prozent doch zu hoch liegen würde. Hagn erinnert, dass die Stadt bei ihren Berechnungen im Sinne der Aufkommensneutralität bei einem Hebesatz von 450 Prozent eingestiegen, jetzt aber bei 420 gelandet sei. Und selbstverständlich würden die Ergebnisse dem Stadtrat zur etwaigen Anpassung vorgelegt.
Nachbesserungen möglich
Rudolf Gritsch hielt nichts von einem Automatismus: „Wir ändern die Satzung, wenn wir meinen, sie ändern zu müssen“, unterstrich der CSU-Vertreter. Auch wenn das für das Rathaus einen großen Verwaltungsaufwand bedeute. Gritsch schlug vor, dass der Stadtrat laufend darüber zu informieren sei, ob sich die Grundsteuereinnahmen neutral entwickelten, um gegebenenfalls nachbessern zu können. Diesem Vorschlag und der Anhebung des Hebesatz B auf 420 Prozent folgte der Stadtrat letztlich einstimmig.