Neue Containeranlage: Unterkunft für 100 Geflüchtete in Vaterstetten

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Direkt neben der Vaterstettener Feuerwehr ist eine Unterkunftsanlage für 100 Flüchtlinge entstanden. © ick

Unterkunft an der Feuerwehr erhält weitere Containerbauten

Vaterstetten – An der Containeranlage werden noch Restarbeiten erledigt, doch die ersten Flüchtlinge sind bereits eingezogen. Der Landkreis Ebersberg hat in Vaterstetten eine dringend benötigte Unterkunft eröffnet. Dazu wurden bei der Feuerwehr zwei weitere Containerzeilen aufgestellt.

Auf dem Grundstück neben der Feuerwehr Vaterstetten und dem „Altschütz“ gibt es derzeit bereits eine temporäre Obdachlosenunterkunft. Nun wurden auf der restlichen Schotterfläche weitere Wohncontainer aufgebaut. Die beiden dreigeschossigen Zeilen sind so situiert, dass ein länglicher Innenhof entsteht.

Die einzelnen Container bieten Platz für maximal je zwei Personen und werden erschlossen über offene, hofseitige Laubengänge, die zu Treppenanlagen an der Stirnseite laufen. Insgesamt können hier bis zu 100 Geflüchtete unterkommen. Die Anlage verfügt zudem über fünf Sanitär-, vier Küchen- und zwei Waschmaschinencontainer, sowie ein Büro für die Security.

Auf dem Areal gibt es auch 40 Fahrradstellplätze und einen gemeinsamen Müllplatz. Das gesamte Grundstück wird eingezäunt und erhält ein eigenes Schiebetor – auch damit die Feuerwehr ihre Anfahrt problemlos nutzen kann. Nur die Müllabfuhr und andere Servicefahrzeuge werden hier eingelassen, ansonsten bleibt das Tor verschlossen. Die Bewohner der Unterkunft kommen nur zu Fuß oder mit dem Rad rein.

Die Gemeinde hält den Standort für verträglich – sowohl für die Bürger als auch für die Flüchtlinge. Der Abstand zum Wohngebiet an der Verdistraße beträgt rund 120 Meter, bei Gastronomie, Sport und Feuerwehr liegt keine erhöhte Lärmempfindlichkeit vor. Die Notfalleinsätze der benachbarten Feuerwehr sind Einzelfälle, kein Dauerschallpegel.

Verantwortlich für den Betrieb der Unterkunft ist der Landkreis. Die Gemeinde stellt nur das Grundstück zur Verfügung. Die Genehmigung für die temporäre Flüchtlingsunterkunft gilt zunächst bis Ende 2027.

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