Kündigung blockiert auch provisorische Lösungen
Die Stadt Starnberg sieht aktuell keine Möglichkeit, für Dächer und Steigungshilfe am Bahnhof See zu sorgen. Ein Grund: das Scheitern der Pläne für die Seeanbindung.
Starnberg – Die Chancen für Interimslösungen zur Verbesserung der Situation am Bahnhof See sind aktuell nahezu null. Diesen Schluss legen Aussagen der Stadtverwaltung und von Bürgermeister Patrick Janik in der jüngsten Stadtratssitzung nahe. Der Grund dafür hängt auch mit dem Scheitern der Pläne zur Seeanbindung zusammen.
Auf der Tagesordnung der Sitzung standen Anträge aus der Bürgerversammlung vom März zu den Themen Überdachung und Barrierefreiheit. Zum einen war die Herstellung einer Überdachung des Bahnsteig-Wartebereichs beantragt, falls möglich auch als günstige Lösung zum Beispiel mit Plexiglas. Zum anderen ging es darum, eine Steigungshilfe an der Treppe zum Bahnsteig für Fahrgäste mit Kinderwagen, Fahrrädern, Rollkoffern oder Rollatoren anzubringen. Der Vorschlag könne ohne langwierige Verhandlungen mit der Bahn umgesetzt, die Anlage problemlos wieder abgebaut werden, hatte die Antragstellerin vorgebracht.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung las sich ernüchternd. „Die Bahnsteige mit ihren Treppenanlagen befinden sich auf dem Grundstück und im Eigentum der Deutschen Bahn, welche damit die Verkehrssicherungspflicht trägt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen daher nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Starnberg“, hieß es in der Beschlussvorlage – so weit, so bekannt. Allerdings seien temporäre Verbesserungen Teil der Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung zwischen Stadt und Bahn vom Dezember 2022 gewesen – dem Vertrag zur Seeanbindung, dessen Sonderkündigungsrecht die Stadt vor wenigen Wochen aufgrund fehlender finanzieller Zusagen von Bund und Land gezogen hat.
Sonderkündigung bremst Machbarkeitsstudie
Die Deutsche Bahn habe darin ihre Zustimmung für eine Überdachung und einen barrierefreien Zugang gegeben, sofern geltende Regelwerke eingehalten würden und die Stadt die Kosten dafür übernehme, erklärte das Rathaus. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverwaltung eine Ausschreibungsunterlage für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vorbereitet, da die bauliche Situation insbesondere in Hinblick auf den Denkmalschutz und die Statik sowie die geltenden Regelwerke für Bahnanlagen sowie die Barrierefreiheit komplex ist.“ Mit Ziehung des Sonderkündigungsrechts müsse aber auch darüber nun neu verhandelt werden.
Generell seien bei der Überdachung Anforderungen an den Denkmalschutz und an die Statik zu berücksichtigen, erklärte die Verwaltung. Und die vorgeschlagene Steigungshilfe erfülle nicht die laut DIN-Norm 18040 vorgegebenen Anforderungen, was den Grad der Steigung betreffe. „Und von DIN-Normen weicht die Bahn aktuell nicht ab“, sagte Patrick Janik auf eine Anmerkung von Eva Pfister (BMS), wonach DIN-Normen auch mal unberücksichtigt bleiben könnten. Darüber hinaus ließen die Breiten der Treppen maximal 50 Zentimeter auf einer Seite Platz für eine solche Konstruktion, erklärte Stadtbaumeister Stephan Weinl unter Verweis auf die Tatsache, dass die Treppen auch als Fluchtwege bereitstehen müssten. „Eine zusätzliche Verengung durch Ein- und Aufbauten wäre nicht zulässig“, hieß es dazu in der Vorlage.
Letzten Endes beauftragte der Stadtrat den Bürgermeister, im Zuge der weiteren Verhandlungen erneut auf eine Zusage der Deutschen Bahn zur Gestattung temporärer Maßnahmen hinzuwirken. Der Beschluss dazu fiel einstimmig.