Windkraft: CSU-Landrat schreibt an Söder und wird von Staatsminister abgefrühstückt
Landrat Stefan Frey hat auf seinen Brandbrief an Ministerpräsident Markus Söder nach den gescheiterten Windkraft-Plänen in Gauting eine Antwort bekommen. Das in Teilen standardisierte Schreiben von Staatsminister Florian Herrmann enttäuscht ihn. „Es geht an meinem Anliegen vorbei“, sagt Frey.
Landkreis - So einfach kann die Forderung eines CSU-Landrats in Bayern verpuffen. Als die Pläne für acht Windkraftanlagen bei Gauting an einer negativen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung gescheitert waren, hatte Stefan Frey seinen Unmut über diese Entwicklung in einem Brief an Ministerpräsident Markus Söder deutlich gemacht: „Wir würden uns eine echte zentrale (politisch-ministerielle) Hilfestellung vor Ort erhoffen, die genau solche Themen mit dem notwendigen Druck abklärt. Es arbeitet jeder einzelne Vorhabensträger vor sich hin. Die Energiewende vor Ort gelingt so nicht“, schrieb Frey Mitte September.
Mit „solche Themen“ meinte der Landrat vor allem die Änderung festgeschriebener Flugrouten rund um den Flughafen Oberpfaffenhofen, die Windkraft-Vorhaben in der Region erschweren. Ein Bemühen darum war aus Sicht der Öffentlichkeit wie der Beteiligten nicht mal im Ansatz erkennbar. Mittlerweile hat Frey eine Antwort aus der Staatskanzlei erhalten, sie ist aus Sicht des Landrats ernüchternd, und sie stammt nicht von Söder, sondern von Staatsminister Florian Herrmann.
Herrmann bezeichnet die Windkraft zunächst als „zentralen und unverzichtbaren Baustein der Energiewende“ und bedauert die „zumindest bislang“ fehlende luftfahrtrechtliche Zustimmung für die Projekte der Gemeinde Gauting. Dann erklärt er, dass durch den entsprechenden Flächennutzungsplan gesichert sei, dass sich die Anfliegbarkeit des Flughafens nicht verschlechtert. Auf drei Absätzen betont Herrmann (oder der Referent, der sie verfasst hat), wie der Freistaat Windkraft-Projektierer unterstützt – mit einer Gebietskulisse, beratenden Koordinatoren und durch die Luftämter. Interessant: Die Passagen gleichen im Wortlaut einer Antwort, die der Starnberger Merkur auf eine Anfrage im September aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium bekam.
Windkraft-Planer vermisst klare politische Order
Frey, der die Abläufe in Ministerien wegen seiner beruflichen Vergangenheit kennt, hat die Antwort so unverbindlich erwartet. Wenn er etwas darüber nachdenkt, kommt er aber zum Schluss: „Ich habe mich geärgert, dass ich so abgefrühstückt werde. Das Schreiben trifft nicht den Kern des Problems und geht an meinem Anliegen vorbei. Das ist 08/15“, sagt er auf Nachfrage.
Zumindest ein Absatz von Herrmann geht konkret auf das Gautinger Problem ein. Er schreibt, das Luftamt Südbayern hätte dem Projektierer beziehungsweise der Gemeinde „geringfügige Verschiebungen der Anlagen-Standorte“ und „eine Veränderung der Konstruktionshöhe“ vorgeschlagen. Robert Sing, der zuständige Ingenieur, der sich wegen Aussichtslosigkeit von den Plänen verabschiedet hatte, sagt dazu: „Nur 150 Meter hohe Anlagen kann ich nicht wirtschaftlich betreiben.“ Und die „geringfügige Verschiebung“ wäre nicht innerhalb der speziell für die Windkraft ausgewiesenen Konzentrationsflächen möglich gewesen.
Sing, der Kontakte bis in höchste bundespolitische Kreise pflegt, spricht ebenfalls von einer „08/15-Antwort“ an Frey. „Sie geht in keinerlei Weise auf den Flughafen ein.“ Auch aus Sicht des Ingenieurs fehlt beim Thema Windkraft in Bayern politischer Druck. Im Wirtschaftsministerium gebe es zwar einige Leute, die mit großem Einsatz dafür kämpfen. Doch es bräuchte „eine breitere Front der Koalitionsparteien“ und eine „klare Order“ der CSU. Einen Versuch gab es im Mai: die Bundesratsinitiative des Freistaats mit dem Ziel, den grundsätzlichen Vorrang der Luftfahrt gegenüber der Windkraft durch eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu beseitigen. Damit Genehmigungsbehörden die Stellungnahmen von Luftfahrtbehörden zwar in die Entscheidung über den Anlagenbau einbeziehen müssen, aber nicht daran gebunden sind. Die Deutsche Flugsicherung hätte ihre Einschätzung dann auch früher abgeben müssen. Doch für den Vorschlag fand sich im Bundesrat keine Mehrheit, der Gesetzesentwurf landete nie im Bundestag.
2025 soll eine gesetzliche Regelung zur Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen eingeführt werden. Sie soll die Teilhabemöglichkeiten vor Ort sowie die Akzeptanz für die Energiewende steigern und die Realisierungschancen für Projekte verbessern.