Kleines W auf dem Autokennzeichen – kennen Sie die Bedeutung?
Auf dem Autokennzeichen lässt sich der Zulassungsort eines PKW nachvollziehen. Ein kleines W erlaubt dagegen eine Sonderregelung – unter Bedingungen.
München – Wer ein eigenes Auto fahren möchte, kommt um den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle nicht herum. Dort werden die Autokennzeichen zugelassen oder abgemeldet. Es gibt verschiedene Arten von Kennzeichen, die an einem Auto oder anderen Fahrzeugen angebracht werden. Unter anderem solche, bei denen der kleine Buchstabe W über dem Siegel des Bundeslandes, in dem das Fahrzeug gemeldet ist, abgebildet wird. Die Bedeutung dürfte nicht jeder Autofahrer kennen – wie auch die eines schwarzen Strichs auf einem Verkehrsschild.
Kennzeichen mit kleinem W: Autofahrer können zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen fahren
Die Lösung: Es handelt sich um ein sogenanntes Wechselkennzeichen. Dieses kann nicht nur für ein Fahrzeug verwendet werden, sondern etwa an zwei Autos angebracht werden. Nach Angaben des TÜV Nord wurde dies durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung möglich, die seit 1. Juli 2012 gilt. Es wird somit Fahrzeughaltern ermöglicht, gleich zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
Das sogenannte Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, wie der ADAC erklärt: „An dem gemeinsamen vorderen Teil wird die Stempelplakette mit dem Landeswappen angebracht. An dem kurzen, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil wird die HU-Plakette angebracht. Hier befindet sich die letzte Ziffer des Kennzeichens.“ Der vordere (längere) Teil darf immer nur an einem der beiden Fahrzeuge, die gemeinsam auf das Wechselkennzeichen zugelassen sind, angebracht sein und genutzt werden. Also an dem, welches der Fahrzeughalter gerade fährt.

Auf dem fest angebrachten kleineren Teil des Wechselkennzeichens wird am ersten zugelassen Fahrzeug eine „1“ (für das erste Fahrzeug) angebrachte, das zweite auf das Wechselkennzeichen zugelassene Fahrzeug erhält dementsprechend eine „2“. Dieser kleinere Teil des Kennzeichens bleibt immer fest am jeweiligen Fahrzeug.
Bei folgende Fahrzeugklassen darf ein Wechselkennzeichen verwendet werden (Quelle: ADAC):
- Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung (höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz)
- Klasse L: z.B. Krafträder, Trikes, Quads
- Klasse O1: Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse
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Fahren und Parken des ruhenden Fahrzeugs: Diese Regeln gelten für Autos mit Wechselkennzeichen
Allerdings dürfen nicht alle Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen genutzt werden. Fahrzeugkombinationen aus Auto und Motorrad sind ebenso verboten wie das Nutzen von mehr als zwei Fahrzeugen auf ein Wechselkennzeichen. Zudem dürfen Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen nie als Wechselkennzeichen genutzt werden.
Auch zum Umgang mit den beiden Fahrzeugen gibt es klare Regeln – wie auch zu weiteren neuen Vorgaben beim Autokennzeichen. Wer zwei Autos auf ein Wechselkennzeichen zugelassen hat, muss diese vollständig an dem PKW, den er gerade fährt, angebracht haben. Das zweite Auto, das gerade nicht im Einsatz ist, darf währenddessen nicht einfach irgendwo abgestellt werden. Der ADAC erklärt: „Das nicht genutzte Fahrzeug muss zwingend auf Privatgrund stehen.“ Parken auf öffentlichen Straßen ist dagegen verboten. Das könnte mitunter nicht ganz einfach für Fahrzeughalter sein, schließlich verfügt nicht jeder über ausreichend Parkfläche für gleich zwei Autos.
Wechselkennzeichen falsch eingesetzt: Bußgeld von bis zu 50 Euro droht
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Verwarnungsgeld – also einer niedrigen Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit – rechnen. „Fahren Sie mit unvollständigen Kennzeichen, gibt es ein Bußgeld von 50 Euro“, schreibt bussgeldkatalog.org unter Verweis auf den aktuellen Bußgeldkatalog von 2024: „Parkt das Kraftfahrzeug ohne das komplette Wechselkennzeichen, beträgt das Bußgeld 40 Euro.“
Versicherung, Kfz-Steuer, Verwaltungsgebühren und Herstellung – was kostet ein Wechselkennzeichen?
Immerhin kann man bei der Versicherung profitieren. Laut ADAC ist die Versicherung für zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen meist günstiger als bei zwei einzelnen Versicherungen je Fahrzeug.
Bei der Kfz-Steuer winkt dagegen kein Vorteil – diese muss für beide zugelassenen Fahrzeuge gezahlt werden. An Verwaltungsgebühren kommen auf Wechselkennzeichen-Besitzer etwa 65 Euro hinzu. Das Drucken des Kennzeichens kostet je nach Region ungefähr 20 bis 30 Euro. Neue Kennzeichen wurden kürzlich auch Fahrzeughaltern der Stadt München zugeteilt. (kh)