Memmingen weist auf Pflegepflicht für Gehwege, Rinnen und Hecken hin

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Grundstückseigentümer sind angehalten, Hecken und Sträucher, die auf den Gehweg oder die Straße ragen, bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. © Bauverwaltung Stadt Memmingen

Grundstückseigentümer in Memmingen sollen Gehwege pflegen und Hecken zurückschneiden – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Memmingen – Die Stadt Memmingen weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer im Stadtgebiet verpflichtet sind, den Zustand der Gehwege und Straßenrinnen regelmäßig zu kontrollieren.

Damit das Regenwasser gut abfließen kann und die Gehwege und Straßenrinnen keinen Schaden nehmen, muss der Wildwuchs regelmäßig entfernt werden. Der Zustand des Gehwegs und der Straßenrinne sollte durch die Grundstückseigentümer mindestens einmal im Monat überprüft werden, nötigenfalls muss Unrat und Unkraut entfernt werden.

Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer angehalten, Hecken und Sträucher, die auf den Gehweg oder die Straße ragen, bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Damit soll sichergestellt werden, dass Fußgänger und Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

Besonders wichtig sei dies, damit beispielsweise Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer ungehindert passieren können.

mk

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