Instandsetzung des Gehwegs an Kocheler und Kleinweiler Straße: Großweil wartet nicht länger

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Eine unebene Angelegenheit: Der Gehweg entlang der Lärmschutzwand soll heuer instandgesetzt werden © Reindl

Auf einer Gesamtlänge von rund 110 Metern soll der Gehweg hergerichtet werden. Das Trottoir entlang der Lärmschutzwand der Wohnanlage „Sonnenhöfe“ soll aber nicht nur instandgesetzt werden, es muss auch instandgesetzt werden. Aus mehreren Gründen.

Großweil - Neu ist das Thema keineswegs in Großweil. Der Gehweg und dessen Wiederherstellung beschäftigt die Gemeinde schon ein paar Jahre. In der letzten Sitzung des Jahres 2024 nahm sich der Gemeinderat die Entwurfsplanung für die Instandsetzung des Gehwegs entlang der Lärmschutzwand der „Sonnenhöfe“ vor. Die Planung wurde dabei von einem Vertreter eines Münchner Ingenieurbüros vorgestellt.

Der Techniker warf unter anderem die Frage auf, ob man den vorhandenen Leistenstein zurück an die Grenze setzen soll oder ob man die Gerichtsentscheidung abwartet. Er würde den Stein zunächst belassen. „Der Leistenstein ist relativ gut, der ist fast neu, sag‘ ich jetzt mal, von der Qualität.“ Sollte die Mauer beseitigt werden müssen, könnte man weiter zurücksetzen. Den gegenwärtigen Zustand des Gehweges nannte er derweil „grenzwertig“. Da „kann man nicht mehr von Verkehrssicherheit sprechen“. Was die Gerichtsentscheidung anbelangt: In der Causa Lärmschutzwand gibt es noch kein Urteil. Den Gehweg entlang der Mauer möchte die Gemeinde trotzdem herrichten. „Es ist so mit den Juristen abgeklärt, dass wir die Maßnahme starten können“, berichtete Bauer in der Gemeinderatssitzung. Die Polizei habe die Örtlichkeit auch schon besichtigt. Man habe „alles beinander“, sagte der Bürgermeister, „wir können starten“.

Die Gehweg-Geschichte zieht sich bereits eine Weile. Nach der Gemeinderatssitzung geht Bauer auf Kreisboten-Nachfrage die einzelnen Kapitel durch. Der Bauträger „hatte zugesagt, nach den Bauarbeiten der Sonnenhöfe den Gehweg wieder herzustellen“, berichtet der Rathauschef. Dann sei die Lärmschutzwand errichtet worden. Eine Beseitigungsanordnung des Landratsamtes habe eine Beseitigung der Wand bis Mitte April 2022 vorgesehen, gegen diesen Bescheid habe der Bauträger geklagt, berichtet der Bürgermeister weiter. Beim Bauträger habe man auf Nachfrage im Sommer 2023 die Rückmeldung erhalten, dass der Gehweg instandgesetzt werde, „aber erst, wenn die Verwaltungsstreitsache ‚Lärmschutzwand‘ Bauträger SNI gegen Freistaat Bayern abgehandelt ist“, erklärt Bauer. Vom Verwaltungsgericht habe man nach der Terminierung der Streitsache gefragt als Antwort bekommen, „dass ein Termin noch nicht festgesetzt werden kann“, sagt Bauer. „Es kann bis zu zehn Jahren dauern.“ Anfang vergangenen Jahres fasste der Großweiler Gemeinderat daher den Beschluss, den Gehweg wiederherzustellen. „Wir können nicht so lange warten“, sagt Bauer, wegen des baulichen Zustands des Gehwegs, wegen der Verkehrssicherheit.

Auf den Gehweg geblickt berichtet der Rathauschef, dass dieser eineinhalb Meter breit sei und „an einigen Stellen bis zu 18 Zentimeter durch die Lärmschutzwand überbaut“ sei. Ferner sei während der Bauphase der Tiefgarage für die Sonnenhöfe ein Berliner Verbau errichtet worden, „um die Baugrube zu schützen“. In diesem Bereich komme es nun „immer wieder zu Setzungen, die unser Bauhof mit Kies auffüllt, damit die Stolpergefahr so gering wie möglich ist“, berichtet der Bürgermeister. „Der Weg ist uneben und im Winter schlecht zu räumen“, und für Kinderwagen, Rollstuhl und Gehwagen „nur bedingt“ geeignet. Zu den Kosten einer Instandsetzung: „es stehen mal 55.000 Euro im Raum“, verrät Bauer. Jedoch müsse man noch ein paar Punkte klären. Auf den Kosten für das Unterfangen möchte die Gemeinde aber nicht sitzen bleiben. „Wir werden eine Ersatzvornahme machen“, sagt der Rathauschef, „also einen Großteil der entstandenen Kosten vom Bauträger einfordern“.

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