"Habe keinen Garagenplatz bekommen": Mann parkt 400.000-Euro-Ferrari einfach auf der Terrasse

Der 28-jährige Wiener Geschäftsmann Amar Dezic liebt seinen 830 PS starken und 400.000 Euro teuren Ferrari und will ihn gut aufgehoben wissen. Kürzlich kaufte er eine Wohnung in einer Wiener Neubausiedlung und stieß auf ein Problem. 

"Ich habe mehrere Autos, aber leider keinen weiteren Garagenplatz bekommen", so Amar Dezic gegenüber "Heute". Doch seinen Ferrari bei Wind und Wetter ungeschützt auf der Straße stehen zu lassen, kam für ihn überhaupt nicht infrage.

Mann parkt 400.000-Euro-Ferrari einfach auf dem Balkon: Wollte noch "extra Glasgarage für ihn machen lassen" 

Er fragte also den Makler, ob er den Balkon der Wohnung denn als Parkplatz nutzen könne. "Der meinte damals, dass das gar kein Problem sei. Er hat mich wohl nicht ernst genommen", so Dezic. 

Der Autoliebhaber ließ sein Luxusauto also mit einem Kran auf den Balkon hieven. Die Freude war jedoch nicht von langer Dauer: Schon bald meldeten sich die Hausverwaltung und die Baupolizei und erklärten, der Wagen müsse aus Sicherheitsgründen wieder vom Balkon heruntergelassen werden. Dabei wollte der Wiener noch eine "extra Glasgarage für ihn machen lassen". Daraus wird jetzt wohl nichts. 

Mann raucht auf eigener Terrasse und wird verklagt – er muss 13.000 Euro zahlen

Auch Danijel (42) aus Wien hatte kürzlich Ärger wegen seiner Terrasse. Er genoss es dort auch gerne mal eine Zigarette im Freien zu rauchen. Eine Nachbarin fühlte sich durch den Rauch belästigt und klagte - und gewann. 

Der Familienvater musste die gesamten Anwaltskosten in Höhe von rund 13.000 Euro tragen und darf auf seiner eigenen Terrasse nur noch zu bestimmten Zeiten rauchen.  

Was man in Deutschland auf dem eigenen Balkon darf - und was nicht 

Wie in Österreich darf man auch in Deutschland sein Auto nicht einfach auf dem Balkon abstellen. Ansonsten darf man auf dem eigenen Balkon vieles tun. Essen, trinken, sonnen, rauchen, man kann Möbel, Pflanzen und Dekoration aufstellen, um ihn gemütlich zu gestalten. Dabei ist es jedoch wichtig, die Nachbarn und die Hausordnung beziehungsweise die Mietbestimmungen zu berücksichtigen. Diese Punkte sollte man beachten: 

  • Ruhezeiten: Halten Sie die Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, ein.
  • Hausordnung/Mietvertrag: Lesen Sie die Hausordnung oder den Mietvertrag, da es spezifische Regelungen geben kann, zum Beispiel zu Grillverboten. Ein mündliches Verbot des Vermieters ist oft nicht rechtsgültig, ein schriftliches Verbot im Mietvertrag oder der Hausordnung hingegen schon.
  • Rücksicht auf die Nachbarn
  • Eigentümergemeinschaft: Bei Eigentumswohnungen können zusätzliche Regeln durch die Eigentümergemeinschaft festgelegt sein.
  • Sicherheitsvorkehrungen: Sorgen Sie dafür, dass nichts herunterfallen kann (zum Beispiel Blumentöpfe) und dass beim Gießen kein Wasser auf nachfolgende Balkone tropft.
  • Bauliche Veränderungen: Für Anbringungen wie eine Markise oder das Anbringen von Blumenkästen, die in die Bausubstanz eingreifen, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters.