Ein Streit zwischen einem Soldaten und seinen Vorgesetzten beschäftigte das Starnberger Amtsgericht. Der 45-Jährige war beschuldigt wegen Wehrpflichtentziehung durch Täuschung. Es ging um seinen Urlaub.
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft hat Richterin Judith Praller am Starnberger Amtsgericht ein Strafverfahren gegen einen am Pöckinger Bundeswehrstandort Maxhof stationierten Berufssoldaten eingestellt. Der Unteroffizier war mit einer Geldauflage in Höhe von 900 Euro einverstanden, zu zahlen an den Verein Brücke in Starnberg – „wenn damit die Angelegenheit erledigt ist“. Der 45-Jährige war angeklagt wegen Wehrpflichtentziehung durch Täuschung.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im Spätsommer 2023 für September und Oktober drei Wochen Urlaub angekündigt haben. Seine Vorgesetzten habe er getäuscht, denn tatsächlich habe sein Urlaubskonto nur noch zwei Tage ausgewiesen. Deshalb sei er unerlaubt vom Dienst ferngeblieben.
Der Unteroffizier erklärte, ihm sei nicht bewusst gewesen, keinen Urlaub mehr gehabt zu haben. Wegen einer längeren Erkrankung seien seiner Meinung nach etliche Urlaubstage aufgelaufen. Vorschriftsmäßig habe er seinen Urlaubsantrag im dafür vorgesehenen Online-System eingegeben. Offensichtlich sei ein Systemfehler von den mit der Bearbeitung von Urlaubsanträgen befassten Vorgesetzten nicht erkannt worden. Ihm sei nicht mitgeteilt worden, dass sein Konto fast leer gewesen sei. „Ich habe nicht mit Absicht gehandelt“, sagte er.
Drei vorgesetzte Offiziere als Zeugen vor Gericht
Als Zeugen traten vor Gericht drei vorgesetzte Offiziere auf. Der erste, ein Oberleutnant, will sich mit dem Angeklagten ihn Verbindung gesetzt haben, als er auf dessen Fehlen aufmerksam geworden sei. Dem Wunsch, Homeoffice machen zu wollen, habe er nicht entsprochen. Zudem habe der Angeklagte vorgegeben, wegen Schmerzen einen Zahnarzt aufsuchen zu müssen. Der Zeuge erklärte, weder vor noch nach dem Vorfall habe es mit dem Unteroffizier Probleme gegeben: „An ihm war nichts auszusetzen.“
Diese Einschätzung bestätigte der zweite Zeuge. Der 36-jährige Leutnant war nach seinen Angaben mit einem Prüfauftrag befasst gewesen. Über das Online-System habe er nicht nachvollziehen können, ob für den Angeklagten noch Urlaubsanspruch bestanden habe.
Der dritte Zeuge hatte nach der Meldung, dass der Angeklagte unerlaubt nicht zum Dienst erschienen sei, diesen zur Vernehmung einbestellt. Dabei habe dieser auf den Urlaubsanspruch bestanden. Der Oberleutnant informierte das Gericht über die langwierige Erkrankung und Rekonvaleszenz des Angeklagten. Nach mehreren Schlaganfällen habe der einige Reha-Maßnahmen und eine Wiedereingliederung in den Dienst durchlaufen. Das habe gut zwei Jahre gedauert. Der Zeuge räumte ein, die Überwachung der Dienst- und Urlaubszeiten sei nicht durchgängig gewesen. Die Umstellung auf das Online-System sei kurz vor dem Vorfall geschehen: „Das ist blöd gelaufen.“ Wegen der krankheitsbedingten Einschränkungen sahen es die Richterin und der Staatsanwalt dem Angeklagten nach, dass er beim Beantragen des Urlaubs nicht ganz sorgfältig agierte.
Stefan Müller-Wendlandt