„Wir fahren dich über den Haufen“: Parkplatzstreit am Märchenwald eskaliert

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Stoßstange an Stoßstange: In den Sommermonaten, wenn Sportler und Märchenwald Hochsaison haben, ist in Farchet kaum ein Parkplatz zu finden. © SH/Archiv

Dass es immer wieder Ärger um Parkplätze beim Wolfratshauser Freizeitpark gibt, ist bekannt. So wurde er selten ausgetragen: Es gibt Beleidigungen und Schläge.

Wolfratshausen –- Ein Besuch im Märchenwald hatte für ein Münchner Ehepaar ein Nachspiel am Amtsgericht. Dort mussten sich die Verwaltungsangestellte (30) und ihr derzeit Arbeit suchender Gatte (31) kürzlich wegen Nötigung verantworten. Dem Ehemann wurde zusätzlich Körperverletzung zur Last gelegt.

Auslöser des Ganzen war ein Streit um einen Parkplatz. Als die Angeklagten am 7. Mai vorigen Jahres um die Mittagszeit beim Freizeitpark ankamen, war noch ein Parkplatz frei. Dieser wurde jedoch von einem Mann für ein anderes Auto blockiert. Dessen ungeachtet rangierte der Münchner laut Anklageschrift seinen Audi rückwärts in die Parklücke.

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Die Ehefrau soll dem Blockierer aus dem geöffneten Beifahrerfenster zugerufen haben: „Wir fahren dich über den Haufen.“ Als der Fremde daraufhin mit einer Aluminiumtrinkflasche auf das Autodach schlug, sei der Ehemann ausgestiegen und habe ihm mit der Faust in den Bauch geschlagen.

Schläge, Beleidigungen und ein Urteil: Am Freizeitpark eskaliert der Streit

Der Verfahrensbeteiligte war in der Zwischenzeit mittels Strafbefehls wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 1500 Euro) verurteilt worden. Vor Gericht konnte der Mann nicht aussagen. Er leide seit Wochen an verstärkten Panikattacken und sei nicht verhandlungsfähig, berichtete Richter Helmut Berger aus einem Gespräch mit der behandelnden Ärztin.

Urteil im Parkplatzstreit: Richter gibt Angeklagten Tipp mit

Im Rahmen eines Rechtsgesprächs wurde den Angeklagten in Aussicht gestellt, das Verfahren in Falle eines Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Ehepaar ging auf den Deal ein. Eine „spürbare Sanktion“ müsse allerdings schon sein, betonte der Staatsanwalt. Diese besteht nun zum einen darin, dass der Münchner für die 65 Tage, in denen sein Führerschein sichergestellt gewesen war, auf eine Entschädigung verzichtet. Außerdem muss er als Auflage 800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. „Und wenn Sie nochmals in den Märchenwald fahren, und sich wieder irgendwer in die Lücke stellt, ist es besser, nicht die Konfrontation zu suchen“, gab der Richter dem Mann mit auf den Weg. „Auch wenn man meint, im Recht zu sein.“

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