Er raste mit über 200 Sachen über die A99 und krachte in ein anderes Auto, drei Menschen wurden verletzt: Ein 21-Jähriger wurde deshalb wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt. Delikates Problem: Der junge Mann lässt sich gerade zum Fahrlehrer ausbilden.
Der junge Mann fuhr laut Anklageschrift mit nicht angepasster Geschwindigkeit auf der mittleren Spur der Autobahn A99 im Münchner Norden. Als ein Pkw von der rechten auf die mittlere Spur vor ihn wechselte, konnte der Mann nicht mehr bremsen und knallte auf das Auto drauf. Der Fahrer des vorderen Pkw und zwei weitere Personen in dem Auto erlitten Schleudertraumata. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt: Der Angeklagte habe fahrlässig gehandelt und die Verletzung von drei Personen in Kauf genommen.
Folglich sollte der 21-Jährige unter anderem ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein, weshalb es jetzt zur Verhandlung am Amtsgericht kam.
Der Anwalt des Angeklagten räumte den Vorwurf der Körperverletzung ein. „Mein Mandant war mit etwa 200 Stundenkilometern auf der mittleren Spur unterwegs.“ Das zweite Auto sei unmittelbar vor ihn gefahren. Sein Mandant habe noch versucht, zu bremsen und nach links auszuweichen. Deshalb sei er nicht direkt, sondern schräg aufgefahren. „Es tut ihm wirklich wahnsinnig leid.“
Das Problem sei aber das drohende Fahrverbot und die Punkte, sagte der Anwalt. „Dann dürfte mein Mandant seine Fahrlehrertätigkeit nicht aufnehmen.“ Der Abschluss der Ausbildung stehe bald an – und einen Job in einer Fahrschule habe er auch schon in Aussicht.
Die Staatsanwältin wollte vom Fahrverbot nicht abweichen. „Angesichts der Umstände ist das schon angemessen.“ Die Richterin indes führte an, dass die berufliche Existenz des jungen Mannes damit in Gefahr geraten könnte. Vor diesem Hintergrund könne eine Ordnungswidrigkeit anders als gefordert beurteilt werden.
Die Richterin wunderte sich allerdings, dass der Fahrer des vorderen Wagens kein Schmerzensgeld forderte, keinen Verdienstausfall und Ähnliches geltend machte. Der Geschädigte erklärte in der Verhandlung, dass er dem jungen Mann nicht noch mehr auflasten wollte.
Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Geschädigten. „Es war nicht meine Absicht“, sagte der 21-Jährige. „Ich hoffe, dass es Dir und Deinen Kindern gut geht.“
Das Urteil der Richterin lautete am Ende: Kein Fahrverbot, aber eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Außerdem wurde dem 21-Jährigen eine Leseweisung auferlegt. Heißt: Er muss sich an der Hochschule München mit dem Thema Raserei auseinandersetzen und anschließend besprechen. Diese gerichtliche Auflage ist im Jugendstrafrecht üblich. „Rasen ist gefährlich, passen Sie da auf“, sagte die Richterin zum Angeklagten. „Machen Sie es jetzt besser.“