Obacht im Urlaub: Führerschein-Neuerung in der EU hält für Camping-Fans Änderungen bereit
Schon bald will das EU-Parlament eine neue Führerschein-Richtlinie beschließen. Auch für Wohnmobil-Besitzer und Camper wird sich dann etwas ändern.
München – Um die Unfallzahlen europaweit zu senken, arbeitet die Europäische Union gegenwärtig an einer Reform ihrer Führerscheinregeln. Hierzu will die EU die sogenannte 4. Führerscheinrichtlinie auf den Weg bringen. Eingebracht worden war sie im März 2023 von der Europäischen Kommission. Erwartet wird der endgültige Beschluss für den Herbst.
Einige Führerschein-Änderungen, die bald auf europäische Fahrzeughalter zukommen, stehen jedoch schon zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens fest. Hierzu gehört etwa, dass das EU-Parlament Ende Februar (28. Februar 2024) mehrheitlich gegen zwei Aspekte der EU-Führerschein-Reform gestimmt hat: obligatorische Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren. Daneben sind weitere Neuerungen absehbar – und unter ihnen eine, die insbesondere für Camper interessant ist.
Neue EU-Führerscheinrichtlinie: Das ändert sich beim Camping und Urlaub mit dem Wohnmobil
Als das EU-Parlament am 28. Februar seine Position zu den EU-weiten Führerschein-Neuerungen abstimmte, veröffentlichte es im Anschluss daran auch Informationen zu den Kernthemen der Reform. Dazu gehört laut dem Deutschen Automobilclub ADAC einerseits die Einführung eines digitalen Führerscheins für alle EU-Bürger. Sie soll den Führerschein künftig per App auf dem Smartphone abrufbar machen – den Scheckkarten-Führerschein sollen aber weiter diejenigen erwerben können, die sich keinen digitalen Führerschein zulegen können oder wollen.
Weitere Änderungen im Rahmen der EU-weiten Führerschein-Reform zielen unter anderem auf die Regeln für Fahranfänger ab. So hat das EU-Parlament bereits eine Probezeit von mindestens zwei Jahren in allen Ländern der Union beschlossen. Bei Regelverstößen soll es strengere Strafen geben. Daneben soll auch das begleitete Fahren ab 17 (B17) europaweit für die Fahrerlaubnisklassen B, C und C1 eingeführt werden. In Deutschland ist dies schon seit 2006 möglich.
Daneben arbeiten die EU-Vertreter aber auch an einer Änderung der Gewichtsgrenzen für die Führerschein-Klasse B. Sollte das EU-Parlament die betreffende Regelung im Herbst beschließen, könnte dies eine wichtige Neuigkeit für begeisterte Camper und Wohnmobil-Fans bedeuten – und sogar Vorteile mit sich bringen.
Die EU will bisherige Gewichtsobergrenzen in ihrer neuen Führerscheinrichtlinie ändern
Wer nach aktuellem Stand einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt, darf damit Kraftfahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen und dem Fahrersitz sowie einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, beziehungsweise 3500 Kilogramm führen. Außerdem dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm mitgeführt werden. Übersteigt ihr Gewicht die zulässige Gesamtmasse, darf das Gespann maximal 3500 Kilogramm wiegen.

Die Obergrenze der bisherigen EU-Führerschein-Richtlinie könnte das EU-Parlament aber bald neu festlegen. Nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens sieht es vor, die Gewichtsgrenze der Führerschein-Klasse B für all diejenigen EU-Fahrzeughalter anzuheben, die schon länger als zwei Jahre im Besitz ihres Führerscheins sind. Bei der Frage, welche Gewichtsgrenze dann gilt, kommt es auf die Art des jeweiligen Kraftfahrzeugs an.
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Das wird sich laut neuer Führerscheinrichtlinie für Fahrzeughalter in der EU ändern
Für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge (wie Feuerwehrwagen) soll die bisherige Gewichtsgrenze der Klasse B auf 4250 Kilogramm angehoben werden – sie sind aber die einzigen Fahrzeuge, bei denen dies unabhängig von ihrer Antriebsart umgesetzt wird. Damit unterscheiden sich diese Fahrzeuge bezüglich der neuen Gewichtsobergrenze von allen übrigen Wagenarten der Klasse B.
Zwar soll die zulässige Gesamtmasse auch für alle anderen Fahrzeuge von maximal 3500 Kilogramm auf 4250 Kilogramm erhöht werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass diese Änderung nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens nur für alternativen Antriebsarten eingeführt werden soll.
Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (acht Sitzplätze plus Fahrer) soll außerdem die Gespann-Regelung geändert werden: Diese Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4250 Kilogramm sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 Kilogramm gefahren werden dürfen. Dann wäre zukünftig ein Gespann mit einer zulässigen Masse von bis zu 5000 Kilogramm erlaubt.
Für Wohnmobil-Fans hält die neue EU-Richtlinie für Führerscheine eine besondere Änderung bereit
Sobald die neue EU-weite Regelung in Kraft tritt, dürfte sie eine willkommene Neuigkeit für Wohnmobil-Fans sein. Denn dann bliebe ihnen nicht nur deutlich mehr Flexibilität bei der Wahl eines Wohnmobils mit deutlich mehr Gewicht – und damit in den meisten Fällen auch größerem Stauraum oder besserer Ausstattung.
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie wird dem Camping-Onlineportal Pincamp zufolge außerdem einen Aspekt des Klasse-B-Führerscheins aus dem Weg räumen, der vielen Campern bis hierhin ein Dorn im Auge gewesen sein dürfte. Und zwar all denjenigen, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben: Um ein Wohnmobil mit einem größeren Gesamtgewicht als 3500 Kilogramm führen zu dürfen, brauchten sie bislang zusätzlich zum Führerschein der Klasse B noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Die neue EU-Richtlinie wird das für sie zum Positiven verändern.
Wenn die Richtlinie im Herbst vom EU-Parlament beschlossen wird, muss sie daraufhin noch von der EU freigegeben werden. Anschließend müssen dann auch die einzelnen EU-Staaten die potenziellen Neuerungen der 4. Führerscheinrichtlinie in ihr nationales Recht überführen. Erst, wenn dies geschehen ist, treten die neuen EU-weiten Regelungen in Kraft. Insgesamt dürften sie dann rund 57 Millionen Führerscheinbesitzer in der EU betreffen. (fh)