Merz‘ Bürgergeld-Sparkurs: Könnte die Neue Grundsicherung gekürzt werden?

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Das Bürgergeld ist seit der Einführung zum 1. Januar 2023 überaus umstritten. Die aktuelle Merz-Regierung plant eine Neue Grundsicherung.

Frankfurt – Viele Menschen erachten das Bürgergeld in Höhe von 563 Euro für Alleinstehende als zu niedrig. Bundeskanzler Merz (CDU) sieht das anders. Er plant, bei dem Sozialgeld zukünftig mehrere Milliarden Euro einzusparen – die „Neue Grundsicherung“ könnte das Bürgergeld ablösen und soll Teil des angekündigten „Herbsts der Reformen“ sein.

Merz-Regierung will Milliarden beim Bürgergeld einsparen

Friedrich Merz kündigte im Bundestagswahlkampf bereits an: „Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen.“ Laut Bundesfinanzministerium könnten im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro gespart werden, später sogar 4,5 Milliarden. Der Haushaltsentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) klingt allerdings nicht nach Sparkurs: Darin ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Rekordsumme von 51,96 Milliarden Euro vermerkt.

Die Merz-Regierung plant eine Umgestaltung vom Bürgergeld. Doch wie hoch könnte die Neue Grundsicherung ausfallen? (Symbolbild) © Bihlmayerfotografie/Imago

Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten die Leistung vom Staat (Stand: Januar 2025). Die Höhe des Bürgergelds richtet sich dabei nach den Lebensumständen. Eine alleinstehende Person erhält einen Regelsatz von 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012 Euro. Der Koalitionsvertrag kündigt „eine Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ an – doch wie hoch wäre diese?

Höhe der Grundsicherung aktuell ungewiss – doch Verbände fordern starken Anstieg

Über die genaue Höhe einer neuen Grundsicherung wurde bislang noch nichts bekanntgegeben. Sinken kann der Regelsatz des Bürgergeldes allerdings nicht, da es nicht unter das Existenzminimum fallen darf. Der aktuelle Regelbedarf stellt laut einer Erklärung der Bundesregierung dieses Existenzminimum bereits dar. Etwas anderes könnte aber verändert werden, wenn es nach der Regierung geht: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen“, heißt es im Koalitionsvertrag.

So hoch sind die Regelsätze vom Bürgergeld aktuell:

Personengruppe Regelsatz
Alleinstehende 563 Euro
Paare (je Partner) 506 Euro
Erwachsene (18-24 Jahre, im Haushalt) 451 Euro
Jugendliche (14-17 Jahre) 471 Euro
Kinder (6-13 Jahre) 390 Euro
Kinder (bis 5 Jahre) 357 Euro

Einige Verbände kritisieren immer wieder, dass der Regelbedarf des Bürgergelds deutlich zu niedrig sei. Dazu gehört der Paritätische Gesamtverband, ein Wohlfahrtsverband. Bereits im Jahr 2023 wurde von dort eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 813 euro gefordert. Der aktuelle Satz sei erhöht worden, um die Inflation auszugleichen, dies sei aber völlig unzureichend gewesen, heißt es. Zu einer möglichen Erhöhung der neuen Grundsicherung könnte es Koalitionsvertrag frühestens 2027 kommen. (rd/dpa)

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