Neue Winterreifen-Vorschrift in Deutschland ab 2024: Wer sie ignoriert, riskiert dickes Bußgeld
Glätte, Schnee, Schneematsch: Ab nächstem Jahr müssen sich Autofahrer an neue Vorschriften bei der Winterreifennutzung halten. Sonst könnte es teuer werden.
München — Wenn es kalt wird, kann es auf den Straßen glatt werden: Autofahrer sollten sich entsprechend auf diese Gefahr vorbereiten. Nicht zuletzt, weil sonst hohe Bußgelder drohen können. In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, dafür aber eine situative.
Das bedeutet: Sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen, muss das Auto mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Straßenverkehrsordnung schreibt die Nutzung bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vor.
2024 gibt es eine neue Winterreifen-Regel für Autofahrer: Das müssen Sie beachten
2024 ändert sich für Autofahrer einiges. Im kommenden Jahr muss bei der Winterreifennutzung noch eine zusätzliche Vorschrift beachtet werden: Reifen, die nur das M+S-Symbol tragen und vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 bei Schnee gefahren werden. Gültige Winterreifen oder Ganzjahresreifen müssen dann mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein.

Es handelt sich dabei um ein dreizackiges Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. Experten raten jedoch zu mindestens vier Millimetern Profil. Wer unsicher ist, kann sich den Rat von Kfz-Profis in Werkstätten beim Wechseln einholen. Wer sich dazu entscheidet, selbst Hand anzulegen und die Winterreifen zu wechseln, sollte einiges beachten.
Hohe Bußgelder bei falscher Reifennutzung
Autofahrern, die sich nicht an diese Vorgaben halten und im Winter trotzdem mit Sommerreifen fahren, droht ein Bußgeld: Wer bei winterlichem Wetter mit den falschen Reifen erwischt wird, der muss 60 Euro Strafe zahlen und bekommt einen Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.
Noch teurer wird es, wenn durch die falsche Reifennutzung andere Verkehrsteilnehmer behindert werden: Dann sind sogar 80 Euro Strafe fällig. Autofahrer, die wegen falscher Reifen einen Unfall verursachen, müssen sogar 120 Euro zahlen. Auch der Fahrzeughalter bekommt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Für Motorräder und andere Zweiräder gilt die Winterreifenpflicht übrigens nicht.
Es könnte allerdings noch teurer werden, da der Versicherungsschutz zum Teil nicht mehr voll greift: Der Haftpflicht-Schutz bleibt laut der Deutschen Versicherungsbörse für Autofahrer, die bei der falschen Witterung mit Sommerreifen fahren, bestehen. Der Schaden des Unfallopfers wird also von der Versicherung bezahlt. Beim Vollkasko-Schutz, der den Schaden am eigenen Auto abdeckt, gilt dies allerdings nicht: Wenn Autofahrer bei Glätte und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, kann die Versicherung die Zahlungen kürzen.
Winterreifen-Regelungen in anderen Ländern
Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie im Winter in ein europäisches Nachbarland reisen. Denn dort gelten oft andere Regeln und die Bußgelder sind teilweise viel höher. So gilt laut dem ADAC in Frankreich eine generelle Winterreifenpflicht und in einigen Regionen ist diese sogar ganzjährig gültig.
In Österreich müssen Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11 bis zum 15.4. mit Winterreifen ausgestattet sein. Auf die leichte Schulte sollten Österreich-Urlauber die Vorgabe nicht nehmen: Wer sich dort nicht an diese Regelung hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Zudem gelten teilweise strengere Regeln in Bezug auf Schneeketten. (jus)