Exzesse einer Nacht: Viel Alkohol und sexuelle Gewalt in Freisinger Arbeiterunterkunft

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Wegen den Vorwürfen Vergewaltigung und Körperverletzung steht derzeit ein 42-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild) © David Ebener/DPA

Nach einer Nacht mit seiner Arbeitskollegin in Freising muss sich ein 42-Jähriger wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Freising - Sie wollte schlafen, doch im Zimmer nebenan ging´s zur Sache. Die Geräusche waren für eine Küchenhilfe, die im Dezember vergangenen Jahres in einer Arbeiterunterkunft in Freising gelebt hat, „eindeutig“. Erbost hämmerte sie gegen die Wand. Die Frau hatte sich nicht getäuscht – der Kopfteil des metallenen Bettgestells habe gegen die Wand geklopft, während sie „Liebe gemacht“ haben, bestätigte ein 42-Jähriger am Montag vor dem Landgericht. Dass er nun vor der sechsten Strafkammer auf der Anklagebank sitzt, liegt an der Tatsache, dass seine Arbeitskollegin die Ereignisse in der Nacht anders erlebt hat: Die Staatsanwaltschaft legt dem Vater einer kinderreichen Familie, der strafrechtlich bis dato nicht in Erscheinung getreten ist, Vergewaltigung und Körperverletzung zur Last.

Der von Staatsanwältin Barbara Streicher vertretenen Anklage zufolge hat der 42-Jährige seine Kollegin am 31. Dezember irgendwann zwischen 1.30 Uhr und 4 Uhr in ihr Zimmer begleitet. Nach einer anfänglichen Unterhaltung versuchte der Küchenhelfer seine Landsmännin zu küssen. Diese hatte jedoch kein Interesse und forderte den Ungarn auf, ihr Zimmer zu verlassen. Dem kam der Angeklagte nicht nach. Es kam zum Streit. Die Geschädigte musste laut Anklage weitere Versuche sexueller Handlungen abwehren, woraus sich ein Gerangel entwickelte. Schließlich drückte der Angeklagte seine Kollegin zu Boden. Dadurch erlitt die Frau Hämatome an den Oberarmen, Oberschenkeln und den Knien. Der Anklage zufolge soll der 42-Jährige der Geschädigten unter ihrem T-Shirt den BH heruntergerissen, ihre Hose und Unterhose heruntergezogen und ihre Beine auseinandergedrückt haben. Dabei habe er der auf dem Rücken liegenden Frau den Mund zugehalten, nachdem sie einmal um Hilfe geschrien hatte, und soll sie vergewaltigt haben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe und spricht von Rache

„Ich könnte so eine scheußliche Sache nie jemandem antun“, bestritt der 42-Jährige die Vorwürfe. Seine Ex-Kollegin beschuldige ihn aus Rache, weil er es abgelehnt habe, ihr Geld zu leihen. In der Tatnacht hätten sie sich im Treppenhaus getroffen und dann beschlossen, gemeinsam an der Tankstelle jeweils eine Flasche Wein und Wodka zu holen. Seine Kollegin sei dabei schon leicht alkoholisiert gewesen. Zunächst hätten sie im Freien getrunken, dann in ihrem Zimmer. Mit den sexuellen Handlungen habe dann seine Kollegin begonnen, indem sie ihn auf den Mund geküsst habe. Dann habe sie ihren Slip ausgezogen und ihn mit den Worten, „Komm., ich begehre Dich“, auf ihr Bett gebeten.

Am nächsten Tag habe er ihr Essen auf ihr Zimmer gebracht, so der Angeklagte. Da sei sie noch normal gewesen. Der nächtliche Vorfall sei allerdings kein Thema gewesen. Bei einem Telefonat habe die Kollegin dann gemeint, sie hätten ja „ordentlich getrunken“. Woraufhin er gesagt habe: „Naja, wir haben auch noch was anderes gemacht“. Da sei die Stimmung schlagartig gekippt: Sie habe mit Anzeige und ihrem Freund gedroht. Aus Angst vor Letzterem habe er beim Ermittlungsrichter zunächst behauptet, es habe überhaupt kein Geschlechtsverkehr stattgefunden.

Massive Verletzungen

Die Verletzungen der Frau erklärte der 42-Jährige mit einer Verzweiflung, die seine Kollegin aufgrund familiärer Probleme auf dem Weg in die Arbeiterunterkunft überkommen habe. Als man am Bahnhof vorbeigegangen sei, sei sie eine Böschung hinabgestürzt und habe sich auf die Gleise werfen wollen. Damit sie keine Dummheit mache, habe er sie beim Gehen packen und festhalten müssen, bis sie zuhause gewesen seien. „Und da mussten Sie sie auch an den Oberschenkeln festhalten“, sagte Vorsitzender Richter Thomas Lindinger in Anspielung auf die Tatsache, dass die Geschädigte auch an dieser Stelle massiv verletzt war.

Die Frau wirkte bei Anzeigenerstattung am 3. Januar psychisch belastet. Wie Beamte vor Gericht berichteten, mussten während der Vernehmung Pausen eingelegt werden; die Geschädigte habe gezittert und geweint. Auch bei einer weiteren Vernehmung einen Monat später gab die Frau an, dass es ihr schlecht gehe. Was ihre Angaben betrifft, so seien diese bis auf geringe Abweichungen konstant und in sich schlüssig gewesen. Prozessbeobachter müssen sich vorerst mit den Aussagen der Beamten begnügen: Die Zeugeneinvernahme der Frau fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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