Qualität gesetzlich festgelegt? Neues EU-Gesetz soll Döner schützen
Eine türkische Erzeugergruppe hat bei der EU-Kommission einen Antrag eingereicht, um den Namen „Döner“ rechtlich zu schützen.
Brüssel — Deutschland ist für seine Döner weltweit bekannt: Der Döner Kebab ist wie die Currywurst ein fester Bestandteil der deutschen Fastfood-Landschaft. Das zeigte auch die Türkeireise von Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier. Er brachte bei einem offiziellen Besuch einen riesigen Dönerspieß, als Zeichen der gemeinsamen Verbindungen, mit. Doch der Döner ist nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa beliebt. Bald schon könnte das Gericht europaweit geschützt werden.

Antrag an EU-Kommission: Döner soll rechtlich geschützt werden
Denn eine Gruppe türkischer Erzeuger hat bei der EU-Kommission einen Antrag eingereicht, um den „Döner“ per EU-Siegel als eine „garantiert traditionelle Spezialität“ schützen zu lassen. In dem Antragsschreiben heißt es: „‘Döner‘ ist zu einem kulturellen Symbol der türkischen Einwanderung nach Europa, insbesondere nach Deutschland geworden.“ Das Gericht sei erstmals 1972 zubereitet worden und sei hierzulande mittlerweile zu einem der „beliebtesten Ethno-Street-Food-Gerichte“ geworden.
Die Europäische Kommission prüft derzeit den Antrag. Nach der Einreichung hat nun eine dreimonatige Frist, begonnen. Während dieser Zeit hätten Interessenträger das Recht, Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Sollte die Kommission starken Widerspruch erhalten, der sachlich und verfahrenstechnisch richtig sei, könne der Antrag abgelehnt werden. Das teilte die Kommission auf Anfrage der Bild mit.
„Garantiert traditionelle Spezialität“: Das bedeutet das Gütesiegel
Sollte dem Antrag jedoch stattgegeben, würde das bedeutet, dass die Zutaten und die Zubereitung des Döners vorgeschrieben wären. Verkäufer könnten Produkte dann nur unter dem Namen „Döner“ verkaufen, wenn sie diese Vorschriften befolgen. In dem Antrag heißt es beispielsweise: „‘Döner‘ darf keine nicht-tierischen Eiweiße, Stärke, stärkehaltigen Stoffe, kein Soja und keine Sojaerzeugnisse enthalten.“

Das Siegel „traditionelle Spezialität“ hat laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mehrere Vorteile: Es soll dazu beitragen, die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltig zu unterstützen, die Qualität von Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten und die Nachahmung von Produktbezeichnungen unterbinden. Zudem soll es Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Auf der Website EUR-Lex heißt es dazu, dass „Verbraucher dank der Einführung dieser Bezeichnung besser über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse, die sie kaufen, informiert“ seien. Döner wäre in der EU nicht das erste Gericht mit diesem Siegel. Die „Pizza napoletana“, Serrano-Schinken und Mozzarella sind bereits europaweit geschützt.
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Preissteigerung durch neues EU-Siegel: Könnte der Döner bald teuer werden?
Doch mit der Antragsstellung steigt nun auch die Sorge vor einer Preisexplosion. Vor ein paar Jahren war es nicht ungewöhnlich Döner für 3,50 Euro kaufen zu können. Heute kostet das Gericht fast überall mehr als 6 Euro. 2022 erhöhte ein beliebter Dönerladen in Frankfurt den Preis für einen Kebab sogar auf 10 Euro. Und letztes Jahr äußerte sich sogar die Bundesregierung zu der „Döner-Inflation“. Preissteigerungen sind also schon länger ein Thema.
Sollte dem Antrag der türkischen Erzeugergruppe stattgegeben werden, könnte der Döner vielerorts aber womöglich noch teurer werden. Grund dafür ist, dass Imbisse in ihrer Auswahl von Lebensmitteln eingeschränkter wären. (jus)