Skiurlaub in Italien: Strenge Regeln auf der Piste – was Touristen wissen müssen

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Wer in Italien Ski fährt, benötigt dem ADAC zufolge eine private Haftpflichtversicherung. Zudem gelte auf den Skipisten weiterhin eine 0,5-Promille-Grenze.

In Südtirol, aber auch in anderen Regionen Italiens ist Wintersport beliebt. Viele Touristen zieht es dort zum Ski- oder Snowboarden in die Berge. Der ADAC verweist auf die gesetzlichen Vorschriften in den italienischen Wintersportgebieten, die für mehr Sicherheit auf den Pisten sorgen sollen.

Skigebiet Aostatal in Italien
Italien hat zahlreiche Skigebiete zu bieten, die von herrlicher Landschaft umgeben sind. Skitouristen sollten sich gut über die Regeln informieren. (Symbolbild/Archivbild) © IMAGO / UIG

Skifahren in Italien: Eine Haftpflichtversicherung ist laut ADAC Pflicht

Wer in Italien Ski fährt, benötigt eine private Haftpflichtversicherung. Ohne diese dürfen Ski- und Snowboardfahrer dort nicht auf die Pisten, wie der ADAC in einer Mitteilung erklärt. Diese gesetzliche Regel gelte bereits seit Januar 2022, sei aber noch immer vielen unbekannt, betont der Automobilclub. Es könnten bei Verstößen auch Bußgelder „in Höhe von 100 bis 150 Euro“ drohen, heißt es unter anderem auf ADAC.de, zudem könne der Skipass entzogen werden, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält.

Touristen sollten darauf achten, dass die Versicherung „Schäden an Dritten“ auch bei der Ausübung von Skifahren abdeckt, wie die Italienischen Zentrale für Tourismus (Enit) der Deutschen Presse-Agentur zufolge bereits im Frühjahr 2022 erklärt hatte. Ansonsten könne vor Ort eine Zusatzversicherung beim Erwerb des Skipasses abgeschlossen werden.

Der ADAC rät Reisenden zudem, sich rechtzeitig mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. „Sie erhalten dann ein Dokument, in dem der Nachweis für die Haftpflicht auf Englisch oder Italienisch erbracht ist“, heißt es in dem Beitrag auf ADAC.de (Stand: 21. Dezember 2023).

Helmpflicht für minderjährige Ski- oder Snowboardfahrer bis 18 Jahre

In den italienischen Wintersportgebieten gelten außerdem noch andere Vorschriften, die für mehr Sicherheit auf den Pisten sorgen sollen: Mit dem Gesetz gilt auch eine Helmpflicht für alle minderjährigen Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre, so der Hinweis des ADAC. „Außerdem muss der Ski- oder Snowboardhelm CE-zertifiziert sein“, wie der Automobilclub auf seiner Website schreibt.

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0,5-Promille-Regel gilt weiterhin auf Italiens Skipisten

Zudem gilt laut ADAC auf Italiens Skipisten weiterhin eine 0,5-Promille-Grenze. Wer mehr Alkohol im Blut hat, darf nicht auf die Skipisten. Verstöße werden dem ADAC zufolge mit Bußgeldern zwischen 250 und 1.000 Euro geahndet.

Verhaltensregeln auf der Skipiste beachten

Grundsätzlich gilt: Verantwortung und Vorsicht gehören zu den wichtigsten Verhaltensregeln für Skifahrer. Dazu zählt zum Beispiel auch, dass man immer genügend Abstand hält und besondere Rücksicht nicht zuletzt gegenüber Anfängern auf der Skipiste walten lässt.

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