Teilweise unrechtmäßige Negativzinsen: Die Auswirkungen des BGH-Urteils auf Bankkunden

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Ein aktuelles BGH-Urteil zu Negativzinsen ermöglicht vielen Bankkunden eine Rückerstattung, allerdings ist dies nicht für alle Konten gültig.

Karlsruhe – Zwischen 2019 und 2022 erhoben verschiedene Banken und Sparkassen Negativzinsen auf die Geldanlage ihrer Kunden. Verbraucher, die ihr Geld auf Spar- oder Tagesgeldkonten abgelegt hatten, um von höheren Zinsen zu profitieren, mussten in einigen Fällen sogar Geld zahlen, um ihre Gelder dort zu parken. Auch Girokonten waren von den negativen Zinsen betroffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nun teilweise für unzulässig erklärt. Mit dem Beschluss vom 4. Februar haben betroffene Kunden die Möglichkeit, eine Rückzahlung zu beantragen – allerdings nur für Spar- oder Tagesgeldkonten.

Ein BGH-Urteil hat die von Banken und Sparkassen erhobenen Negativzinsen teils für unrechtmäßig erklärt.
Ein BGH-Urteil hat die von Banken und Sparkassen erhobenen Negativzinsen teils für unrechtmäßig erklärt. © IMAGO/Wolfgang Filser

BGH-Beschluss sieht Rückzahlung an Kunden von Spar- und Tagesgeldkonten vor

Im Jahr 2014 führte die Europäische Zentralbank (EZB) den Negativzins ein, bei dem Geschäftsbanken auf ihre überschüssigen Gelder zahlen mussten, wenn sie diese kurzfristig bei der EZB parkten. Diese Strafzinsen gaben die Banken und Sparkassen an ihre Kunden weiter, sodass Bankkunden zwischenzeitlich 0,5 Prozent Negativzins zahlen mussten. Im Juli 2022 hob die EZB den Negativzins wieder auf, und auch die Zinsen auf Bankkonten verbesserten sich. Laut der Verbraucherzentrale waren davon vor allem Giro- und Tagesgeldkonten betroffen.

Zu dem Urteil des BGH kam es, da der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Sachsen sowie Hamburg gegen Banken und Sparkassen geklagt hatten, die vor der Zinswende im Jahr 2022 Negativzinsen von ihren Kunden erhoben haben – und das, obwohl die Kunden bereits eine Kontoführungsgebühr zahlten.

Der BGH beschloss jedoch nur, dass der Negativzins auf Spar- und Tagesgeldkonten unrechtmäßig ist, während er auf Girokonten gerechtfertigt bleibt. Laut dem BGH stellt die Verwahrung des Geldes auf dem Girokonto „eine den Girovertrag prägende Leistung und damit eine Hauptleistung aus dem Girovertrag“ dar, auf die Banken Entgelte erheben können. Unzulässig ist es jedoch, wenn Kunden diese Vertragsklauseln aufgrund ihrer Intransparenz nicht einsehen können.

Mehr als 400 Banken und Sparkassen hatten Negativzinsen – Kunden müssen aktiv werden

Mit dem Urteil des BGH sind Banken und Sparkassen, die Negativzinsen erhoben haben, verpflichtet, diese an die Kunden zurückzuzahlen. Verbraucher müssen jedoch selbst aktiv werden, um eine Rückzahlung zu fordern – dies erfolgt nicht automatisch. Der vzbv hat betroffene Stellen aufgefordert, die Beiträge zurückzuzahlen. Sollten Banken dem nicht nachkommen, wird die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte einleiten.

Die Banken, die im Visier der Verhandlungen standen, waren die Volksbank Rhein-Lippe, die Sparda-Bank Berlin, die Commerzbank und die Sparkasse Vogtland. Eine Analyse des Finanzvergleichsportals Verivox zeigt jedoch, dass mindestens 455 Banken oder Sparkassen im Mai 2022 Negativzinsen von ihren Kunden forderten. „Bei einem Teil der Banken wurden auch Klein- und Durchschnittssparer belastet“, betont Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. „Einige Geldhäuser berechneten Negativzinsen schon ab 5.000 oder 10.000 Euro.“

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