Tag der Wahrheit für Seegs Bürgermeister Markus Berktold

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Der Lokalpolitiker Markus Berktold (M) sitzt zum Prozessbeginn im Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Heute soll das Urteil verkündet werden. © Daniel Karmann/dpa

Muss der Seeger Bürgermeister Markus Berktold wegen Pflegebetrugs für mehrere Jahre in Haft? Das entscheidet und verkündet das Landgericht Nürnberg heute Nachmittag.

Nürnberg/Seeg - Im Prozess um mutmaßlichen Pflegebetrug in Millionenhöhe in Seeg verkündet das Landgericht Nürnberg-Fürth am heutigen Donnerstag um 15 Uhr die Urteile. Angeklagt sind der Bürgermeister der Gemeinde, Markus Berktold (CSU), sowie der ehemalige Leiter des örtlichen Pflegedienstes.

Sie sollen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm zu Unrecht erhalten haben. Dazu sollen sie Rechnungen zum Teil gefälscht und nicht vom Rettungsschirm abgedeckte Leistungen abgerechnet haben.

Berktold ist zudem wegen Untreue angeklagt. Er soll bei der Abwicklung eines Vereins Gelder auf sein Privatkonto überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen grundlos nicht geltend gemacht haben.

Dem 42 Jahre alten Mitangeklagten wirft die Anklage zudem vor, mit rund 270.000 Euro aus dem Pflege-Rettungsschirm private Schulden beglichen zu haben. Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vollständig eingeräumt.

Zugleich hatte er den CSU-Politiker Berktold schwer belastet. Dieser habe gewusst, dass es sich um gefälschte Rechnungen gehandelt habe und habe diese auch selbst eingereicht, sagte er vor Gericht.

Der Seeger Rathauschef hatte im Prozess jegliches gemeinsame Handeln mit dem Mitangeklagten bestritten und diesen der Lüge bezichtigt. Der Verteidiger Berktolds erklärte, dass sich sein Mandant zu keiner Zeit „auch nur einen einzigen Cent in die eigene Tasche gesteckt“ habe. Alle Gelder seien ausschließlich in die Pflege geflossen.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Bürgermeister unter anderem wegen Betruges und Untreue in jeweils 16 Fällen eine Haftstrafe von sechs Jahren. Der Mitangeklagte soll laut Plädoyer des Anklagevertreters unter anderem wegen Betruges und versuchten Betruges für vier Jahre in Haft.

dpa/lby/mm

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