Neue Pfandregel 2024: Experten schlagen Alarm und sehen erhebliche Risiken in Supermärkten
Ab dem Jahr 2024 sollten auch bestimmte Flaschen von Milchprodukten im Pfandautomat landen. Das könnte üble Folgen haben, wie Experten erklären.
Berlin – Pfandautomaten füllen sich nicht selten in Windeseile. Denn wer etwas hineinwirft, bekommt Bares wieder heraus. Ab dem Jahr 2024 kommt sogar noch mehr auf sie zu – dank der neuen Pfandregel. Denn dann endet die Ausnahme für Plastikflaschen mit Milchprodukten, wie die Bundesregierung im Zuge des Verpackungsgesetzes erklärt.
Pfandregel 2024: Auch bestimmte Milchprodukte sollen zurückgegeben werden können
Bislang musste Pfand lediglich auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen erhoben werden. Ebenso für Mehr- und Einwegbehälter für Fast-Food- und To-Go-Essen – hier gibt es jedoch Ausnahmen für kleinere Betriebe. Künftig mischen sich also auch Milchprodukte unter die Pfandprodukte – wenn sie denn in Plastikflaschen verkauft werden.
Die Deutsche Pfandsystem GmbH listet „Milch und Milchmischprodukte mit einem Milchanteil von mind. 50 Prozent“ auf. Außerdem „sonstige trinkbare Milcherzeugnisse (Milch- und MargarineG), insbesondere Joghurt und Kefir (jeweils ohne Koffein, Taurin, Inosit, Glucuronolacton)“, wenn diese in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit Füllmengen größer als 0,1 und kleiner als drei Liter angeboten werden.

Warnung vor Milchflaschen als Pfandgut: „Sehr guter Nährboden für Mikroorganismen“
Vor dieser Neuerung rümpfen bereits einige Experten die Nase. Denn abgestandene Milcherzeugnisse haben es nun einmal an sich, dass sie einen penetranten Geruch verbreiten. Und obendrein drohen weitere Gefahren aus der Tiefe der Pfandbehälter.
So warnte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits bei der Einführung der Pfandpflicht im Jahr 2003: „Nach dem Öffnen und Ausleeren der Verpackungen können wegen der relativ hohen Viskosität dieser fettreichen Produkte erhebliche Mengen an Lebensmittelresten in den Verpackungen verbleiben, die einen sehr guten Nährboden für Mikroorganismen darstellen.“
Heißt also: In den Flaschen entsteht Leben. Und damit auch in den Pfandbehältern. Diese Mikroorganismen könnten „sehr schnell auch zu einer nachteiligen Beeinflussung aller anderen in einem Verkaufsbetrieb lagernden Lebensmittel führen“. Laut dem BfR bestünde damit „die Gefahr einer unhygienischen Beeinträchtigung“ in Supermärkten oder Discountern. Vor allem in kleineren Gebäuden oder mobilen Einrichtungen.
Damit nicht genug. Könnten doch „durch ungereinigte Verpackungen mit Resten von Milch, Milchprodukten oder Fruchtsäften tierische Schädlinge angezogen werden, die ebenfalls eine Gefahr für eine unerwünschte Lebensmittelkontamination und damit eine nachteilige Beeinflussung darstellen können“. Daher sei sicherzustellen, „dass die genannten mikrobiologisch-hygienischen Probleme nicht auftreten“.

Milchprodukte in Pfandautomaten: Handelsverband sieht Risiko für Verunreinigungen
Bereits vor einigen Jahren hatte Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband, der Lebensmittel Zeitung gesagt: „Plastikflaschen für Milch gehören in den Gelben Sack und nicht in den Rücknahmeautomaten. Leere Milchflaschen sind ein hygienisches Problem, gerade im Sommer.“
Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverbands Deutschland, sieht aufgrund möglicher Reste in den Gebinden vor allem in „Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind“, ein höheres Risiko für Verunreinigungen, wie sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte. Dieses würde sich in der Kombination sogar noch potenzieren.
Das hört sich reichlich eklig an. Mit Nasezuhalten allein ist das Problem jedenfalls ganz sicher nicht aus der Welt zu schaffen. Zu allem Überfluss geht von übermäßigem Milchgenuss auch noch ein erhöhtes Risiko für Schlaganfälle aus. (mg)