Kieferbruch und Zahnverlust: Zornedinger Radfahrer (20) verurteilt
Ein 20-Jähriger aus Zorneding ist vor dem Amtsgericht Ebersberg wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.
Zorneding – Der Angeklagte war laut eigenen Angaben nach einer Party auf sein Fahrrad gestiegen und hatte eine Bekannte auf dem Lenker mitgenommen. Beim Bergabfahren habe sich ihr Kleid in den Speichen verfangen, wodurch sie abrupt zum Stehen gekommen und vorne übergekippt seien. „Es ist ein Unfall gewesen“, sagt der 20-Jährige. Durch den Sturz habe er Frakturen an beiden Händen und Schürfwunden erlitten. Seine Begleitung sei mit dem Gesicht auf dem Asphalt aufgeschlagen, brach sich den Oberkiefer und verlor sieben Zähne.
Polizist: „Er war reumütig und einsichtig“
Der ermittelnde Polizeibeamte hat den Angeklagten als alkoholisiert wahrgenommen. Ohne T-Shirt – er habe es der Geschädigten gegeben, um sich zu bedecken – und mit leicht schwankendem Gang sei er auf ihn zugekommen, um zu gestehen. „Er war auf jeden Fall reumütig und einsichtig“, sagt der Polizeibeamte. Ein Atemalkoholtest habe einen Promillewert von 1,2 ergeben.
Die Geschädigte, die auch als Zeugin aussagte, mache dem jungen Mann keine Vorwürfe. „Er hat mich ja nicht gezwungen, auf dem Lenker mitzufahren“, sagt die 22-Jährige. „Er leidet noch darunter“, sagt die Jugendgerichtshilfe. Der Angeklagte bedauere die Tat sehr. Deshalb, und weil es für ein jugendtypisches Verhalten spreche, jemanden auf dem Lenkrad eines Fahrrades mitzunehmen, sei Jugendstrafrecht angemessen.
Jugendstrafrecht kommt zum Zuge
Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem Vorschlag, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu bewerten, an. Der Rock sei zwar schuld an dem Unfall gewesen, man müsse aber das gesamte Bild betrachten. Er sei trotzdem alkoholisiert auf das Rad gestiegen. Die Verteidigerin sagt, ihr Mandant, der weinend auf dem Platz vor dem Richtertisch sitzt, habe etwas Gutes tun und die Geschädigte „ganz ritterlich“ begleiten wollen. „Ich sehe einen jungen Mann, der am liebsten im Boden versinken würde, wenn er es könnte“, sagt sie.
„Das, was passiert ist, ist klar“, sagt Richter Dieter Kaltbeitzer. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis, seine Schuldeinsicht und dass er nicht vorbestraft sei. Gegen ihn, der hohe Promillewert und die schweren Verletzungen und Einschränkungen, die das Opfer erlitten habe.