AfD-Rat wegen Volksverhetzung verurteilt
In den Reihen der Erdinger AfD, aber auch des Gemeinderates Finsing gibt es nun einen wegen Volksverhetzung verurteilten Straftäter: Das Amtsgericht Magdeburg hat Peter Junker zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt.
Finsing/Magdeburg - Zur Höhe der Tagessätze machte das Gericht keine Angaben, um keine Rückschlüsse auf das Einkommen des früheren Versicherungsvertreters zuzulassen. Die Höhe – es sind mehr als drei Monatsgehälter – ist auch nicht entscheidend. Relevant ist: Junker gilt damit als vorbestraft, das Urteil geht ins Bundeszentralregister ein.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, auch überregionale Medien wie der Spiegel berichteten über Junker. Es geht um den Auftritt des Bundestagskandidaten von 2021 Anfang August dieses Jahres beim AfD-Europaparteitag in Magdeburg. Dort ergriff Junker das Wort. In seiner knapp neunminütigen Vorstellung empörte er sich über die mögliche Situation, „wenn meine vierjährige Tochter von einer Dragqueen belabert wird, sich ein Dragqueen-Märchenbuch vorlesen lassen muss und das noch für gut finden muss“. Hier müsse die AfD „Aufklärung“ leisten. „Es gibt keine 132 000 Geschlechter, es gibt nur zwei Geschlechter, Mann und Frau, ohne Wenn und Aber. Also schützen wir das Beste, was wir haben, unsere Kinder, unseren Nachwuchs. Schützen wir sie vor Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfickern.“
Das Publikum applaudierte daraufhin laut, was Junker zu der Aussage veranlasste: „Das kann ruhig in die Presse.“ Das heißt: Er selbst verstand seine Einlassung nicht als verbalen Ausrutscher. Junker war damit auch noch nicht zu Ende: „Denn mit dieser ganzen Schönfärberei, Gender und trans und schwul und alles Mögliche, ist ja alles recht und schön, die sollen auch machen, was sie wollen, aber nicht wie mit einer Monstranz vor uns herführen und sagen, das ist die Zukunft, das ist das Beste. Nein. Bis jetzt gilt immer noch Mann und Frau, und wir machen unsere Kinder selber.“
Hintergrund der Äußerungen war die Debatte in München, ob Dragqueens Kinder aus Büchern vorlegen dürfen. Dabei handelt es sich um Männer, die dem Aussehen und dem Verhalten eine Frau darstellen.
Dass sich Junker, einst viele Jahre CSU-Mitglied, über die Jahre politisch radikalisiert hat und nun zu den gefährlichsten Anhängern der AfD im Kreis Erding gehört, zeigt sein demonstrativer Besuch des AfD-Wahlkampfes von Björn Höcke in Thüringen 2019. Der gilt als einer der krassesten Rechtsausleger seiner Partei und darf aufgrund früherer Verurteilungen als Faschist bezeichnet werden. Damals ebenfalls an Höckes Seite zu sehen: Erdings AfD-Kreisvorsitzender Wolfgang Kellermann. Eine Szene hat Spiegel TV eingefangen, die Sequenz zeigt die beiden bestens gelaunt neben Höcke.
Die Verbalinjurien Junkers im Sommer in Magdeburg verfolgte im Internet auch Sven Bäring von QueerBW. der Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr. Er zeigte Junker unmittelbar nach dessen Auftritt bei der Kölner Polizei an und machte das auf X (vormals Twitter) auch öffentlich. Er schrieb dazu: „Keine Macht der Hetze.“ Queers als staatlich geduldeten Kinderf**ker’ zu bezeichnen, sei Volksverhetzung „und sie gehören dafür zur Rechenschaft gezogen. Sie ebnen den Weg für die steigende Gewalt gegen Queers“.
Bäring äußerte auch seine Besorgnis über die euphorische Reaktion der Parteitagsdelegierten. Auf X schrieb er im Sommer: „Der Applaus bei Hass und Hetze macht Angst. Ist das die Zukunft? Wie viel Gewalt gegen Homo- und Bisexuelle sowie Transpersonen müssen wir noch ertragen? Wir dürfen nicht mehr schweigen!“
Die Anzeige wurde von den Kölner Behörden an die Staatsanwaltschaft Magdeburg weitergeleitet. Die erwirkte beim Amtsgericht der sachen-anhaltinischen Landeshauptstadt einen Strafbefehl, den ein Amtsrichter unterschrieb und Junker ins heimische Finsing schickte.
Der hatte nach den Regeln der Strafprozessordnung nun mehrere Möglichkeiten: Er hätte binnen einer Woche nach Eingang Einspruch einlegen können. Dann wäre es in Magdeburg zu einer Verhandlung gekommen. Junker hätte den Sachverhalt insgesamt infrage stellen oder seinen Einspruch auf das Strafmaß – Zahl und Höhe der Tagessätze – beschränken können. Junker tat aber nichts, akzeptierte den Strafbefehl also. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig, kann also nicht mehr angefochten werden. Weil er zu mehr als 90 Tagessätzen verteilt wurde, gilt er nun als vorbestraft.
Seine politische Karriere gefährdet das vorerst nicht – auch als verurteilter Volksverhetzer kann Junker Mitglied des Finsinger Gemeinderates bleiben. Auf besagtem Parteitag hatte sich Junker übrigens um einen Platz auf der Europa-Liste beworben, ohne Erfolg. Über die Reaktion des AfD-Kreisverbandes Erding berichten wir noch. ham