Kommentar von Hugo Müller-Vogg - Junge Grüne toben wegen Bürgergeld - mit wirklich unsäglichen Argumenten

Da Bürgergeldbezieher aber – aus welchen Gründen auch immer – keine Arbeit haben, werden sie vom Staat laut Appuhn miserabel behandelt: Sie werden „gegängelt, es wird auf sie eingedroschen. Das ist eine ungute Dynamik für die ganze Gesellschaft, auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die damit signalisiert bekommen, eure Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit wird im Zweifelsfall herabgesetzt“.

Appuhn scheint wichtiges Detail nicht zu kennen

Zunächst einmal scheint die Jungpolitikerin nicht zu wissen, dass die „Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit“ nicht das Bürgergeld, sondern das Arbeitslosengeld ist. Das beträgt 60 bis 67 Prozent des Nettolohns und wird – je nach Alter und Beschäftigungsdauer – bis zu 24 Monate gezahlt. Erst dann wird aus dem Bezieher von Arbeitslosengeld ein Bürgergeldempfänger.

Bürgergeldempfänger sind nicht so schlecht dran, wie die Grüne suggeriert. Einer Familie mit zwei Kindern stehen – je nach Alter der Kinder – im Monat 1726 Euro bis 1954 Euro zu. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizung. Das sind im Durchschnitt knapp 800 Euro, in Ballungsräumen deutlich mehr.

Nun plant die rot-grün-gelbe Regierung, die Bedingungen für den Bezug zu verschärfen. Wer auf Kosten der arbeitenden, Steuern und Sozialabgaben zahlenden Mehrheit lebt, soll sich verstärkt um Arbeit bemühen. Wer das nicht tut, soll es am Geldbeutel spüren.

Was die grüne Nachwuchshoffnung Appuhn unter „Gängelung“ und „Eindreschen“ versteht, sieht so aus: Es soll schärfere Sanktionen für alle geben, die Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen oder angebotene Jobs nicht annehmen, auch Schwarzarbeit soll mit Geldabzügen bestraft werden. Das sogenannte Schonvermögen muss schneller als bisher angetastet werden, um die Staatskasse zu entlasten. Zudem gilt ein Arbeitsweg von bis zu drei Stunden (hin und zurück) künftig für Transferleistungsempfänger als zumutbar.

Solidarität ist keine Einbahnstraße

Langzeitarbeitslose in anderen Ländern würden diese Form der „Gängelung“ und des „Eindreschens“ gerne auf sich nehmen, wenn die Gegenleistung in einem Familieneinkommen (vier Personen) von 2.500 bis 2.800 Euro bestünde – wohlgemerkt netto und mit dem Anspruch auf dieselben Leistungen im Krankheitsfall wie berufstätige Beitragszahler.

Wer wie Appuhn offenbar der Meinung ist, Solidarität wäre eine Einbahnstraße – von den Steuer- und Beitragszahlern zu den Leistungsempfänger – hat ein Grundprinzip des Sozialstaats nicht verstanden.

Wer nicht arbeiten kann, verdient jede Unterstützung. Wer aber arbeiten kann und dies nicht tut oder allenfalls „schwarz“, lebt auf Kosten der Fleißigen und Anständigen. Auch das ist eine Form der Ausbeutung – nämlich der Arbeitenden durch die Arbeitsverweigerer. Dies in Ordnung zu finden, ist in der Tat „unsäglich“.