Kita-Gebühren in städtischen Einrichtungen in Starnberg: Eltern sollen Einkommensverhältnisse darlegen

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Die Kita-Gebühren in städtischen Einrichtungen in Starnberg sollen einkommensbezogen gestaffelt werden. Nun soll es eine Elternbefragung geben. © Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Im Grundsatz sind alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen dafür, bei den Kita-Gebühren der städtischen Einrichtungen eine einkommensbezogene Sozialstaffelung einzuführen, wie die Grünen es beantragt haben. Doch über die Ermittlung der tatsächlich Berechtigten wurde im Plenum erneut ausgiebig debattiert: Es gilt, personelle Zusatzbelastung für den Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Starnberg - „Die Konsequenzen sollten uns schon klar sein, wenn wir ein solches Modell implementieren wollen“, mahnte der Finanzreferent des Stadtrats, Thomas Beigel (CSU) zur geplanten Erhöhung der Kita-Gebühren mit Sozialstaffelung. Es gehe ja „nicht darum, dass wir sozial Bedürftige nicht unterstützen wollen“, so Beigel, „aber wo liegt die soziale Grenze der Förderungswürdigkeit genau – bei einem Jahreseinkommen unterhalb von 60.000 Euro?“ Um diese Grenze auszuloten, solle sich die Stadtverwaltung mal Gedanken machen, schlug Beigel vor.

Dass das nicht so einfach werden dürfte, führte Ratskollege Tim Weidner (SPD) vor Augen: „Je gerechter man handeln will, desto größer der Aufwand.“ Weidner, nach eigenen Angaben seit 14 Jahren ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht, brachte den Aspekt der „tatsächlichen Vermögensverhältnisse“ ins Spiel und warf die Frage auf: „Ist auch jemand, der 500.000 Euro erbt, sozialbedürf-tig?“ Neben der (noch festzulegenden) Grenze der Bedürftigkeit spielt im Falle von Selbstauskünften der Eltern zu ihrem Einkommen wohl auch der Turnus möglicher Überprüfungen eine Rolle, sagte Beigel, als Angelika Fränkel (Grüne) das in Kindertageseinrichtungen gebräuchliche Instrument der „jährlichen Elternbefragung“ erwähnt hatte. Otto Gassner (UWG) fasste den schwierigen Themenkomplex Sozialstaffelung/Einkommensermittlung bündig so zusammen: „Verwaltungstechnisch die Pest, sozialpolitisch ein Muss.“

Gestaffelte Kita-Gebühren mehr Aufwand für die Stadtverwaltung in Starnberg?

Eva Pfister (BMS) hielt den befürchteten Verwaltungsaufwand für „überschaubar“ und signalisierte Zustimmung zum Grünen-Antrag. Pfister fragte zugleich bei der Rathausverwaltung an, ob sich nach Münchner Vorbild vielleicht ein „Starnberger Pass“ für generelle Sozialbedürftigkeit einführen ließe – Verwaltungsleiter Ludwig Beck reagierte, dass derlei „je nach den Antragszahlen“ zwar prinzipiell möglich sein, in einer Gemeinde wie Neuried damit aber eigens eine Mitarbeiterin beschäftigt werden musste. Thorsten Schüler (UWG) mochte dem Antrag der Grünen nur zustimmen, wenn für die Stadt „strikte Kostenneutralität“ gewährleistet sei. Marc Fiedler (FDP) fand zwar ebenfalls, dass der Antrag „in die richtige Richtung“ ginge, sah aber „die Umsetzung noch nicht“. Bürgermeister Janik dazu: „Wir können den konkreten Aufwand nicht vorhersehen.“ Ludwig Jägerhuber (CSU) bremste ein wenig: „Uns hat doch die allgemeine Finanzlage der Stadt erst im Frühjahr dazu gezwungen, die Gebühren zu erhöhen – wir sollten uns deshalb die Chance geben, erst mal ein, zwei Jahre zu schauen, und keine Salami-Taktik anwenden.“ Keine Angst hatte Michael Mignoli (Bürgerliste Starnberg) vor dem möglichen Mehraufwand für die Verwaltung und vor denkbarem Missbrauch durch nicht Berechtigte: „Uns wird schon nicht halb Starnberg mit Villen im Tessin durchrutschen!“

Der Stadtrat einigte sich einstimmig darauf, ein Sozialstaffelungskonzept auf Basis von Elternbefragungen zu deren Einkommen erarbeiten zu lassen. Im Herbst kommt das Thema dann zur Wiedervorlage.

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