Forstern verbietet private Feuerwerke
Der Gemeinderat hat sich gegen Ausnahmegenehmigungen für Hochzeiten, Geburtstage & Co. ausgesprochen.
Forstern – Es sieht schön aus, macht aber jede Menge Krach und verschmutzt die Luft: Feuerwerk. Immer seltener werden bei Großveranstaltungen wie Volksfesten noch Raketen gezündet. Doch im Privaten möchte nicht jeder auf die Knallerei verzichten: Besonders bei runden Geburtstagen oder Hochzeiten sind Feuerwerke beliebt – auch in der Gemeinde Forstern. Die hat sich jetzt dazu entschieden, grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen für private Feuerwerke zu erteilen.
Im Gemeinderat berichtete Rainer Streu (AWG), dass das Bürgerbüro in den vergangenen Jahren kaum Anträge auf eine derartige Genehmigung bearbeiten musste. Und wenn, sei sie nicht erteilt worden. Jetzt aber seien in den vergangenen Wochen gleich mehrere Anfragen zum Thema Feuerwerk im Rathaus eingetrudelt. Die Verwaltungsmitarbeiter hätten deshalb darum gebeten, dass der Gemeinderat einen offiziellen Beschluss dazu fasst, wie in Zukunft damit umgegangen wird.
Dabei geht es vor allem um Feuerwerk der Kategorie F2 – um das klassische Silvesterfeuerwerk. Nur zum Jahreswechsel ist es Privatpersonen über 18 Jahren erlaubt, dieses sogenannte Kleinfeuerwerk – zum Beispiel Knaller, Frösche, kleine Böller, Raketen, Vulkane und Batteriefeuerwerk – abzubrennen. In diesem Fall ist es genehmigungsfrei. Außerhalb von Silvester aber – also von 2. Januar bis 30. Dezember – ist ein privates F2-Feuerwerk nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeinde gestattet.
Noch einmal anders verhält es sich mit Feuerwerk der Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk), die nur mit entsprechendem Erlaubnis- oder Befähigungsschein gezündet werden dürfen – zum Beispiel bei Veranstaltungen wie Volksfesten. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern nötig. Wird diese erteilt, geht sie zurück an die jeweilige Gemeinde. Die kann dann beispielsweise noch zur Auflage machen, dass die Feuerwehr hinzugezogen werden muss, „zum Beispiel wenn es sehr trocken ist oder das Feuerwerk in einer dichtem Bebauung stattfinden soll“, erklärte Streu.
Er berichtete außerdem, dass Geschäftsleiterin Katja Neubert bei den anderen Kommunen im Landkreis nachgefragt habe, wie sie in der Sache verfahren. Neun Rückmeldungen habe sie erhalten, und nur eine davon erteile noch derartige Ausnahmegenehmigungen, der Rest nicht. So will auch die Gemeinde Forstern künftig verfahren. Der Beschluss dazu fiel einstimmig.
Thorsten Scharmatinat (Grüne) begrüßte diese Entscheidung: „Wir haben einen Hund, der spielt an Silvester schon verrückt. Was das mit den Tieren macht, ist einfach nicht gut“, sagte er. Erwin Nominacher (SPD) führte noch die „unnötige Feinstaubbelastung“ durch Feuerwerk an. Und Streu mahnte auch vor einer möglichen Haftung, wenn die Gemeinde solche Ausnahmegenehmigungen erteile. Er stehe hinter der Ablehnung, betonte der Bürgermeister: „Das kann man einmal im Jahr machen, öfter muss es nicht sein.“
Ebenfalls laut sind die Böllerschützen, wenn sie mit ihren Schüssen zum Beispiel Hochzeiter aufwecken. Sebastian Klinger (CSU) und Wilhelm Ertl (AWG) erkundigten sich nach diesen Fällen. „Das fällt nicht darunter“, erklärte Bürgermeister Streu und ergänzte noch: „Die Böllerschützen machen das seit einigen Jahren so, dass sie schon ein paar Tage vorher Handzettel an die Anwohner verteilen und sie somit informieren, dass aufgeweckt oder Hochzeit gefeiert wird.“
Ob mit der offiziellen Ablehnung des Gemeinderats künftig unter dem Jahr kein Geböller in Forstern mehr zu hören sein wird? So mancher Gemeinderat war da skeptisch. Denn immerhin gab es in der Vergangenheit dort immer wieder mal ein Feuerwerk. Offenbar ohne Genehmigung.