Ein Mann (27) hat einen anderen Mann (57) in Oberding so fest geschubst, dass dieser ins Gleisbett fiel. Er musste sich nun am Landgericht verantworten.
Freising/Flughafen – Der Sturz ins Gleisbett hat „wahrlich schmerzhafte“ Verletzungen nach sich gezogen. Für „die meisten“ wären sie schon ein Grund gewesen, gleich zum Arzt zu gehen, meinte der Rechtsmediziner Jiri Adamec am Montag vor dem Landgericht schulterzuckend. „Aber vielleicht bin ich ein Weichei.“ Definitiv nicht zimperlich war der Mann, der am frühen Morgen des 2. März am unterirdischen Terminal am Bahnhof München-Flughafen in Oberding nach einem Schubser in hohem Bogen in das Gleisbett gefallen war: Der 57-Jährige hat erst wenige Stunden nach dem Vorfall ein Krankenhaus aufgesucht.
Das seltsame Verhalten des Mannes beschäftigte die Verfahrensbeteiligten auch am zweiten Verhandlungstag im Sicherungsverfahren gegen einen 27-jährigen Italiener, der den Schubser zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger Thomas Fauth eingeräumt hat. Eine Tötungsabsicht war dabei aber bestritten worden: Sein Mandant habe nicht damit rechnen können, dass der Geschädigte in das Gleisbett fällt, da dieses noch drei Meter entfernt gewesen sei. Auf Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras wirkt es tatsächlich so, als würde der Geschädigte Anlauf nehmen und in das Gleisbett regelrecht hineinspringen.
Adamecs Mutmaßung über das doch bizarr anmutende Verhalten: Der Geschädigte habe nichts gesehen, weil ihm durch den Schubser des Angeklagten die Mütze über die Augen gerutscht sei. Auf einer Sequenz kurz vor dem Sturz sehe man, dass ihm diese „bis zur Nasenspitze“ reiche. Im Gleisbett reiße er sich die Mütze dann vom Kopf. „Das mache ich doch nur, wenn ich nichts sehe“, so Adamec.
Alles fing mit einer Zigarette an
Wie berichtet, war Auslöser der Tat die Bitte um eine Zigarette. Der Beschuldigte kam dem Wunsch des Geschädigten nicht nach. Stattdessen schubste er den Obdachlosen. Der Stoß war Fauth zufolge aber lediglich erfolgt, „um räumliche Distanz herzustellen“. Der Italiener war zur Tatzeit selbst obdachlos und nächtigte, wie sein Opfer auch, gelegentlich am Flughafen. Gleichwohl scheint er eine tiefe Abneigung gegen Obdachlose gehegt zu haben. Davon geht auch die von Staatsanwalt Jonas Maierthaler vertretene Antragsschrift aus, die dem Beschuldigten Körperverletzung und versuchten Mord durch Unterlassen zur Last legt. Zur Tat konkret meinte der 27-Jährige: „Ich habe gar nichts gemacht. Ich habe nur einen Ausraster gehabt.“
In seinem vorläufigen Gutachten kam der psychiatrische Sachverständige Franz Xaver Obermaier zu dem Ergebnis, dass der 27-Jährige aufgrund einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe.
Verhalten des Geschädigten gibt Rätsel auf
Definitiv unbeantwortet bleiben wird die Frage, in welcher Verfassung der Geschädigte am Tattag war. Die Polizei hatte es versäumt, den Mann auf Drogen und Alkohol zu testen. Der Auftrag der Kammer an die Polizei, den Obdachlosen über das Wochenende ausfindig zu machen und zur Zeugenaussage nach Landshut zu bitten, war ergebnislos verlaufen. Im Krankenhaus war immerhin festgestellt worden, dass sich der 57-Jährige durch den Sturz ins Gleisbett ein Handgelenk und einen Innenknöchel gebrochen hatte. Bei den daraus resultierenden Schmerzen „hält man sich eigentlich so still wie möglich“, sagte der Rechtsmediziner. Der Geschädigte hingegen lief nach seinem Sturz im Gleisbett hin und her, riss die Arme hoch und entkleidete sich schließlich, ehe er sich zwischen die Schienen setzte. So verharrte der 57-Jährige, ehe ihn Zeugen aus dem Gleisbett zogen und in Sicherheit brachten. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.
kö