Ampel-Haushalt - Höhere Lebensmittelpreise, wohl kein Klimageld - für Bürger 2024 wird's teurer
1. Teurere Lebensmittel
Das ist passiert: Die Bundesregierung will Steuervergünstigungen für Bauern streichen. Bislang bekamen Land- und Forstwirte einen Teil der Mineralölsteuer auf Diesel, den sie für ihre Arbeit verbrauchten, zurück. Ihre Arbeitsfahrzeuge blieben von der Kfz-Steuer befreit. Das soll sich ab 2024 ändern. Der Deutsche Bauernverband ruft zu Protesten gegen das Vorhaben auf. Es koste die Branche fast eine Milliarde Euro.
Das bedeutet es für Verbraucher: Die Bauern dürften steigende Kosten an ihre Kunden weitergeben. Für Verbraucher verteuern sich dadurch im kommenden Jahr Lebensmittel.
2. Weniger Sanierungsförderung, weniger Neubauten
Das ist passiert: In den Verhandlungen zum Haushalt 2024 zeichnet sich laut der „Repräsentanz Transparente Gebäudehülle“ ab, dass die Bundesregierung die angekündigte Fördererhöhung für energetische Sanierungsmaßnahmen auf 30 Prozent zurückzieht. Dies schrieb der Bauunternehmer-Verband am Freitag in einer Meldung. Derzeit fördert die Bundesregierung 20 Prozent der Kosten.
Das bedeutet es für Verbraucher: Entfällt die Fördererhöhung tatsächlich, verteuern sich zunächst Sanierungen für Haus- und Wohnungsbesitzer.
„Die Sparpolitik der Bundesregierung verschlimmert die Investitionskrise beim Bauen und Sanieren und damit auch die Wohnungsnot", sagt außerdem Thomas Drinkuth, Leiter des Hauptstadtbüros. Die Sanierungsrate werde weiter sinken, energetisch schlechte Gebäude würden nicht für Wärmepumpen fit gemacht. Der Energieverbrauch des Gebäudesektors bleibe zu hoch und damit anfällig für Versorgungskrisen. Auf lange Sicht könne der hohe Energiebedarf nicht von erneuerbaren Energien gedeckt werden.
In der Bauwirtschaft drohe der Abbau von Arbeitsplätzen, was die Krise im Neubau und auf den Wohnungsmärkten verschärfe. Steigt die Baunachfrage künftig, könne sie lange Zeit nicht bedient werden.
3. Wohl so schnell kein Klimageld
Das ist passiert: Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sieht wenig Möglichkeit zur Einführung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Klimagelds. „Der Koalitionsvertrag gilt. Allerdings ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der finanzielle Spielraum aus den bekannten Gründen stark eingeengt“, sagte Miersch am Freitag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ursprünglich sei geplant gewesen, das Klimageld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung zu finanzieren. „Diese Einnahmen müssen nun aber auch fehlende Mittel für Förderprogramme und weitere Maßnahmen ersetzen.“
Das bedeutet es für Verbraucher: Die Ampel-Koalition hatte das Klimageld als Sozialausgleich für steigende Klimaschutz-Belastungen der Bürger vorgesehen. Der Plan: Die Bürger bekommen eine Zahlung vom Staat, dafür kosten CO2-intensive Produkte mehr. Wer sich klimafreundlich verhält, hat am Ende mehr Geld; wer viel CO2 ausstößt zahlt drauf.
Nun zahlen alle drauf: Abgaben wie der CO2-Preis verteuern Energieerzeugung und die Produktion vieler Güter, allen voran Diesel und Benzin. Die Ausgleichszahlung in Form eines Klimageldes entfällt aber. Die Maßnahmen schützen also weiter das Klima. Gerade Geringverdiener leiden allerdings unter ausgleichsloser Teuerung.
4. Mehr Schulden
Das ist passiert: Der Bundestag setzt die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge aus. Das Grundgesetz sieht nach Artikel 115 ausdrücklich vor, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können - und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.
Die Ampel argumentiert, die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs beeinträchtigten die staatliche Finanzlage. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.
Die geplante Neuverschuldung liegt insgesamt bei 70,6 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der laut Schuldenbremse zulässigen Kreditaufnahme.
Das bedeutet es für Verbraucher: Kredite müssen zurückgezahlt werden und kosten Zinsen. Mehr Schulden schränken dadurch die Möglichkeiten künftiger Haushalte grundsätzlich ein.
Befürworter einer stärkeren Kreditaufnahme verweisen auf die möglichen positiven Effekte kreditfinanzierter Investitionen: Bringen diese mehr Rendite als sie Zinsen kosten, spülen sie langfristig Geld in die Staatskasse. Dann hätten die Bundesregierung mehr Möglichkeiten statt weniger.
Verbraucher müssen also kurzfristig mit Einschränkungen rechnen. Langfristig sollten sie beobachten, wie rentabel die Bundesregierung die Schulden einsetzt.
5. Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt
Das ist passiert: Mit dem gleichen Haushaltsfinanzierungsgesetz passte der Bundestag auch die Einkommensschwelle für das Elterngeld an. Künftig haben Eltern mit besonders hohen Einkommen keinen Anspruch mehr auf die staatliche Unterstützung.
Das bedeutet es für Eltern: Paare bekommen nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Elterngeld, wenn sie für das Kind eine Job-Pause einlegen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro.
Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können. Gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen, soll aber innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.