Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft: So wirkt sich das auf Ihren Geldbeutel aus

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Die Bundesregierung arbeitet an einer Steuerreform, die die beiden Steuerklassen 3 und 5 abschaffen soll. Das kann größere Auswirkungen für Ehepaare haben.

Berlin – Es war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, doch nun will die Ampel anscheinend Nägel mit Köpfen machen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat bereits vor einigen Wochen angekündigt, die beiden Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Stattdessen sollen Ehepaare künftig beide in Steuerklasse 4 eingeordnet werden.

Durch die Verschmelzung der beiden Steuerklassen würde der Besserverdienende in der Ehe künftig weniger Netto vom Brutto erhalten, während der Partner mit geringerem Gehalt dann mehr bekommt. Ehepartner, die beide gleich gut verdienen und in Steuerklasse 4 fallen, sind von der Änderung nicht betroffen.

Steuerklassen 3 und 5: Das steckt dahinter

Die Idee hinter der Steuerklassen 3 und 5 war ursprünglich, dass die Familie insgesamt monatlich mehr Einkommen zur Verfügung hat, auch wenn häufig jedes Jahr eine Nachzahlung fällig wird. Denn der Besserverdienende wird in Steuerklasse 3 eingestuft und zahlt dadurch sehr wenige Steuern, während der Schlechterverdienende (häufig die Frau) sehr hohe Steuern zahlt und so quasi die gesamte Steuerlast auf sich nimmt. Doch auch wenn dadurch die Familie insgesamt mehr Geld hat, entsteht dadurch ein Machtgefälle. Und es fällt Frauen schwerer, zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes zurück zur Arbeit zu gehen, da sie weniger zum Familiennetto beitragen.

Zwei Eheringe liegen auf Geldscheinen
Ehepaare können viel Geld sparen, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. © IlluPics/IMAGO

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ergibt das insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels wenig Sinn. Deshalb will die Ampel-Regierung hier nachjustieren – und die Arbeitsanreize insbesondere für Frauen erhöhen.

Zwei Beispiele zeigen wie sich die Abschaffung der Steuerklassen auswirkt

Darüber, ob die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 nun für Ehepaare besser oder schlechter ist, gibt es unterschiedliche Ansichten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) schreibt, dass sich diese Steuerklassen nur auf den ersten Blick für das Paar lohnen. Dazu nennt die VLH ein Beispiel:

Geht man davon aus, dass sich bei der gemeinsamen Steuererklärung aus dem Jahresbruttolohn eines Beispielpaares von 70.000 Euro nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen von 53.000 Euro ergibt, dann beläuft sich die dafür fällige Einkommensteuer auf 6.928 Euro. Und diese 6.928 Euro gelten unabhängig von der gewählten Steuerklassen-Kombination:

Mit der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 hat das Ehepaar über das Jahr verteilt 6.022 Euro Lohnsteuer bezahlt. Es muss somit eine Steuernachzahlung von 906 Euro leisten (6.022 + 960 = 6.928)

Mit der Steuerklassen-Kombination 4 ohne Faktor hat das Ehepaar über das Jahr verteilt 7.985 Euro Lohnsteuer bezahlt. Es erhält somit eine Steuerrückerstattung von 1.057 Euro (7.985 - 1.057 = 6.928).

Mit der Steuerklassen-Kombination 4 mit Faktor hat das Ehepaar über das Jahr verteilt 7.393 Euro Lohnsteuer bezahlt. Es erhält somit eine Steuerrückerstattung von 465 Euro (7.393 - 465 = 6.928)

Im Grunde ändert sich für Ehepaare also nichts - bis auf den Zeitpunkt, wann sie über das Geld verfügen. Und das ist der springende Punkt, der für den Lohnsteuerhilfeverein in Bayern (Lohi Bayer e.V.) von Bedeutung ist. „Millionen Ehepaare hätten durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3/5 somit jeden Monat weniger Haushaltsbudget zur Verfügung, auch wenn die Steuerlast letztendlich unverändert bleibt“, heißt es in einer Mitteilung dazu.

Auch dazu nennt der Verein ein Beispiel, um dies zu veranschaulichen:

Ein katholisches Ehepaar ist kinderlos und wohnt in Bayern. Er verdient monatlich brutto 5.000 Euro, sie 2.000 Euro. In Steuerklasse 3 hat er monatliche Abzüge von 1.532 Euro, in Steuerklasse 4 sind es 1.940 Euro. Mit der Abschaffung der Steuerklassenkombination 3/5 hätte er monatlich 408 Euro weniger zur Verfügung. Sie hat in Steuerklasse 5 monatliche Abzüge von 769 Euro, in Steuerklasse 4 nur 536 Euro. Ihr blieben nach der Gesetzesänderung monatlich 193 Euro mehr von ihrem Gehalt. Betrachtet man das Ehepaar als eine Einheit, stehen ihnen in der derzeitigen Steuerklassenkombination 3/5 gemeinsam 215 Euro mehr pro Monat zur Verfügung.

Hier weist der Steuerverein also darauf hin, dass Ehepaare gefühlt weniger Geld haben, wenn sie in der Steuerklasse 4 sind – auch wenn das in Realität nicht so ist, auf das gesamte Jahr betrachtet.

Zu betonen ist jedoch auch die Bedeutung der Gesetzesänderung für Frauen, die nach aktuellem Recht häufiger in Steuerklasse 5 sind, als ihre Ehepartner. Damit werden gezielt Anreize gesetzt, die Frauen vom mehr Arbeiten abhalten – schließlich kann das dazu führen, dass dem Ehepaar als Einheit weniger Geld im Monat zur Verfügung steht. Allerdings benachteiligt das die Frauen über ein gesamtes Leben: Im Falle einer Trennung stehen diese häufiger vor finanziellen Herausforderungen, da sie weniger Gelegenheit hatten, ein Polster aufzubauen. Auch auf die Rente hat das erhebliche Auswirkungen. Frauen sind deutlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer, da sie im Schnitt weniger verdienen und damit später Anspruch auf weniger Rente haben.

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