Ein 51-jähriger Poinger stellte sein Konto für Geldwäsche zur Verfügung. Selbst nach der Polizeiwarnung machte er weiter.
Ebersberg – Über das Konto des Angeklagten floss viel Geld. Aber nicht sein eigenes. Angeklagt ist der 51-Jährige nämlich wegen Geldwäsche in 13 Fällen. Laut Anklageschrift stellte der Fliesenleger sein Konto für Geldeingänge Fremder zur Verfügung, um dieses Geld dann anschließend nach Großbritannien weiter zu überweisen. Den Opfern sei weisgemacht worden, dass sie mit der Überweisung in Kryptowährung investieren würden.
Der Poinger sitzt schweigend auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts. Sein Verteidiger gibt in seinem Namen ein Geständnis ab. Verdient habe der Angeklagte bei der Geldwäsche aber nichts, so sein Verteidiger. „Er hat sogar selbst Geld verloren“, sagt er und deutet auf seinen Mandanten. Der Poinger sei selbst Opfer eines Betruges geworden, habe auch sein eigenes Geld und das seiner Frau an andere Konten in London weitergeleitet.
„Er bestand darauf, nie Geld angenommen zu haben“ – Unregelmäßigkeiten auf dem Konto
Auch zuvor bei seiner Polizeiaussage hatte der Angeklagte geschwiegen. Er könne ja schließlich nichts dafür, dass ihm die Leute Geld schicken würden, wiederholt die Polizeibeamtin vor Gericht seinen einzigen Kommentar. „Er bestand darauf, nie Geld angenommen zu haben“, sagt die Zeugin. Anschließend habe er darauf bestanden, Opfer eines Betruges geworden zu sein.
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Aufgekommen seien die Geld-Transaktionen über seine Bank, die Unregelmäßigkeiten auf dem Konto feststellte. Doch auch, nachdem die Polizei den 51-Jährigen anrief und über den Verdacht der Geldwäsche informiert hatte, hörte der Geldtransfer nicht auf. Seitdem gingen knapp 72 000 Euro auf dem Konto des Poingers ein. Vor Start der Ermittlungen waren es mehr. Mithilfe einer Excel-Tabelle zeigt die Polizeibeamtin den ausgerechneten Gesamtbetrag: 260 000 Euro.
„Sie wussten, dass hier kriminelle Taten stattfinden“ – „Dubiose“ Verwendungszwecke
„Sie wussten, dass hier kriminelle Taten stattfinden, haben aber trotzdem weitergemacht“, sagt der Staatsanwalt. Auch für Richter Frank Gellhaus ist klar: Die Verwendungszwecke der Überweisungen seien etwas „dubios.“ „Ich habe keinerlei Zweifel, dass Sie genau wussten, was die Uhr geschlagen hat.“ Denn spätestens, nachdem die Polizei den Angeklagten angerufen habe, hatte er Gewissheit. Und zwar darüber, dass da etwas nicht stimmte. Er verurteilt den 51-Jährigen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Die rund 72 000 Euro muss der Angeklagte dazu auch noch begleichen.