Mit der heute beschlossenen Einigung auf eine Grundsicherung zeigt die Koalition den Willen, die missglückte Bürgergeld-Reform zu korrigieren. Das damals geschleifte Prinzip des „Forderns“ wird wieder wichtiger, die neue Grundsicherung verlangt von den Empfängern wieder mehr Eigenverantwortung.
Ein wichtiger Reformschritt ist, dass Pflichtverletzungen künftig unmittelbar mit einer Kürzung des Regelsatzes um bis zu 30 Prozent geahndet werden können – bislang waren es zunächst zehn Prozent. Bei wiederholten Verstößen soll sogar eine vollständige Streichung der Leistungen möglich werden – wenngleich das Bundesverfassungsgericht hierfür enge Grenzen gesetzt hat. Dass Sanktionen wirken, ist in der Arbeitsmarktforschung hinreichend belegt. Sie können zu mehr Eingliederungen in Arbeit und – auf mittlere Sicht – auch zu fiskalischen Entlastungen führen.
Mehr Menschen müssen in Arbeit
Positiv ist auch die Abschaffung der Karenzzeiten bei Vermögen und Unterkunft, die mit dem Bürgergeld eingeführt worden waren: Sie hatte bislang zur Folge, dass Leistungsbeziehende teure Wohnungen bewohnen oder über höhere Vermögen verfügen können als manche Steuerzahler, die das Bürgergeld finanzieren.
Gleichwohl darf das zentrale Ziel nicht aus dem Blick geraten: mehr Menschen in Vollzeitbeschäftigung zu bringen. Derzeit ist es oft attraktiver, eine geringfügige Beschäftigung mit Bürgergeld zu kombinieren. Der Mehrverdienst bei Vollzeitarbeit geht zu großen Teilen durch eine Kürzung des Bürgergeldes verloren. Die heute beschlossene Reformagenda geht auf diese Problematik nicht ein.