Presserat rügt Berichterstattung über Kiosk Haus am See

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Der betreffende Kiosk Haus am See in Olching. © Kathrin Böhmer

Das Fürstenfeldbrucker Tagblatt hat eine Rüge für einen Verstoß gegen das Gebot der wahrhaftigen Berichterstattung nach Ziffer 1 des Pressekodex erhalten.

Olching – Im Artikel mit der Überschrift „Aus für beliebten Kiosk in Olching: Das ist der Stand beim Haus am See“ berichtetem wir über den Pächter des genannten Kiosks, der sein Geschäft aufgeben musste, weil sein Pachtvertrag nicht verlängert worden war.

Dazu zitierten wir auch Martin Schäfer, den Bürgermeister der Nachbargemeinde Gröbenzell mit der Vermutung, der Kiosk werde im nächsten Jahr wieder eröffnen. „Dass der Bürgermeister Miteigentümer des Seegrundstücks und Verpächter des Kiosks ist, war der Redaktion bekannt, sie klärte ihrer Leserinnen und Leser darüber aber nicht auf“, begründete der Presserat die Entscheidung für die Rüge.

Die Begründung des Presserats in voller Länge: „Redaktion lässt relevante Informationen weg“

„Der MÜNCHNER MERKUR und MERKUR.DE erhielten eine Rüge für einen Verstoß gegen das Gebot der wahrhaftigen Berichterstattung nach Ziffer 1 des Pressekodex. Im Artikel mit der Überschrift „Aus für beliebten Kiosk in Olching: Das ist der Stand beim Haus am See“ berichtete die Zeitung über den Pächter des genannten Kiosks, der sein Geschäft aufgeben musste, weil sein Pachtvertrag nicht verlängert worden war. Die Zeitung zitierte dazu auch den Bürgermeister der Nachbargemeinde mit der Vermutung, der Kiosk werde im nächsten Jahr wieder eröffnen. Dass der Bürgermeister Miteigentümer des Seegrundstücks und Verpächter des Kiosks ist, war der Redaktion bekannt, sie klärte ihre Leserinnen und Leser darüber aber nicht auf.“

Hier geht es direkt zur Rüge des Presserats auf presserat.de.

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