Essen - Polizei schnappt Schuhdiebin: 101 gestohlene Paare warten auf Besitzer
Ein bisschen wie im Aschenputtel-Märchen: Auf einer Essener Polizeiwache können Bürger diese Woche gestohlene Schuhe abholen - wenn es ihre sind. Fotos oder eine Anzeige über den Diebstahl sollten möglichst als Eigentumsnachweis vorgelegt werden, sagte eine Polizeisprecherin.
Zwei Essener hatten zuvor nach Diebstählen ihre gestohlenen Schuhe in einem Verkaufsportal wiederentdeckt. So war die Polizei einer Verdächtigen auf die Spur gekommen, in deren Wohnung sich neben anderem Diebesgut 101 Paare fanden.
Polizei schnappt Schuhdiebin: Wem gehört welcher Schuh?
Die Schuhpaare wurden in eine Altenessener Wache gebracht. Bestohlene haben nun die ganze Woche die Möglichkeit, dort ihren Schuh zu erkennen und mitzunehmen. Ob dabei auch anprobiert wurde, wie im Aschenputtel-Märchen, blieb offen.
In dem Märchen findet ein Prinz über einen verlorenen Schuh die richtige Braut: Nur ihr passte der Schuh. So märchenhaft ging es auf der Wache aber zunächst nicht zu. Zwei Bestohlene seien am Morgen schon ohne Erfolg wieder abgezogen, sagte die Sprecherin. Bei ihnen sei das richtige Paar nicht dabei gewesen.
Schuhdiebstahl: Diese Strafen drohen
Die Strafe für Diebstahl kann in Deutschland je nach Umständen des Falls variieren. Im Regelfall ist die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe: Bei geringwertigen Sachen, also wenn der Wert der gestohlenen Schuhe unter einem bestimmten Betrag liegt (in der Regel unter 50 Euro), kann dies als „Diebstahl geringwertiger Sachen" gemäß § 248a StGB behandelt werden. In solchen Fällen wird oft eine mildere Strafe verhängt.
Jedoch können erschwerende Faktoren, wie zum Beispiel wiederholter Diebstahl oder gewerbsmäßiger Diebstahl, zu härteren Strafen führen. Die genaue Strafe hängt vom Einzelfall ab und wird vom Gericht unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände festgelegt.