Bis Ende 2024 müssen viele Kaminöfen stillgelegt werden: Welche Öfen davon ausgenommen sind

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Ältere Kaminöfen müssen bis Ende des Jahres nachgerüstet werden, sondst droht das Aus. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, für die das Verbot nicht gilt.

In diesem Jahr tritt die nächste Phase des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Ältere Holzöfen, die bestimmte Emissionsgrenzen überschreiten, müssen dann entweder nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Gesetz soll verhindern, dass der Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz freigesetzt wird, die Atemwege schädigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann. Deshalb sollen alte Holzöfen schrittweise durch neue, emissionsärmere Modelle ersetzt oder nachgerüstet werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen unter den Kaminöfen, für welche die neue Verordnung nicht gilt.

Welchen Kaminöfen ab 2025 nicht mehr betrieben werden dürfen

Eine Frau wirft ein Holzscheit in einen Kaminofen.
Ein Kaminofen sorgt für wohlige Wärme in den eigenen vier Wänden. Einige Modelle sind jedoch ab Ende 2024 verboten. (Symbolfoto) © Thomas Trutschel/photothek.de/Imago

Die aktuelle Verordnung betrifft sämtliche Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Bis zum 31. Dezember 2024 haben Eigentümer jedoch noch die Möglichkeit, ihre Öfen nachzurüsten oder außer Betrieb zu setzen. Holzöfen, welche die festgelegten Grenzwerte nicht erfüllen, dürfen ab 2025 nicht mehr verwendet werden. Für ältere Modelle gelten die vorgeschriebenen Grenzwerte bereits jetzt. Alle neueren Kaminöfen (also solche, die nach 2010 gebaut wurden) halten die vorgeschriebenen Grenzwerte ohnehin bereits ein. Hier reicht als Nachweis das Typschild. Welches Holz brennt eigentlich am längsten?

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Welche Kaminöfen sind vom Verbot ausgenommen?

Allerdings gibt es auch Öfen, für die die neue Verordnung nicht gilt. Zu den Ausnahmen zählen laut dem Portal Agrarheute:

  • Badeöfen
  • Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen nutzt
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten
  • historische Öfen und Kamine, die man vor 1950 errichtete oder herstellte sowie
  • offene Kamine

Schornsteinfeger übernehmen Messungen und Umrüstung

Einen Nachweis, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, stellen Schornsteinfeger oder Hersteller aus. Hält Ihr Kaminofen diese nicht ein, empfiehlt sich eine Umrüstung durch den örtlichen Schornsteinfeger. Die Kosten dafür belaufen sich laut Chip.de auf mindestens 700 Euro. Bei älteren Öfen kann jedoch ein Neukauf sinnvoller sein. Ist eine Umrüstung technisch nicht möglich und ein neuer Holzofen keine Option, muss der alte Kaminofen außer Betrieb genommen werden. Wer dennoch einfach weiter heizt, muss mit einem ordentlichen Bußgeld rechnen.

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