Auf Flucht vor Polizei: Mann (21) rast mit 140 km/h durch Poing und landet vor Gericht
Mit einem hochmotorisierten Firmenwagen flüchtet ein 21-jähriger Mann mitten in der Nacht vor der Polizei. Trotz Geständnis und eindeutiger Beweislage wird der Poinger vor Gericht aus rechtlichen Gründen freigesprochen.
Poing – Mitten in der Nacht flüchtet ein 21-jähriger Poinger in einem hochmotorisierten Mustang vor der Polizei. An die geltenden Verkehrsregeln hält sich der junge Mann dabei nicht. Mit bis zu 140 Kilometer pro Stunde brettert er durch die Poinger Ortsmitte. Vor dem Ebersberger Amtsgericht, wo er sich jetzt auf der Anklagebank wiederfand, zweifeln weder Staatsanwältin und Richter, noch sein Verteidiger an der Schuld des Automobilverkäufers. Aus rechtlichen Gründen wird er dennoch freigesprochen. „Da haben Sie Glück gehabt“, mahnt Richter Frank Gellhaus in seinem Urteil.
Auf Flucht vor Polizei: Mann (21) rast mit Firmenwagen durch Poing
Es ist der 9. März 2024. Gegen halb 2 Uhr nachts steigt der Angeklagte nach einem Barbesuch mit drei Freunden in den hochmotorisierten Dienstwagen seiner Arbeit. Rund 300 PS hat der rote Elektro-Sportwagen unter der Motorhaube, sagt der 21-Jährige später aus. Auf der Gruber Straße in Poing drückt er daher aufs Gas, fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, gesteht er.
Als ihm nach einer Kurve eine Polizeistreife entgegenkommt, gerät er in Panik. „Er hatte ein paar Bier getrunken und Angst, kontrolliert zu werden. Da kam er auf die saudumme Idee, zu flüchten“, bekennt sein Anwalt kopfschüttelnd. Noch während die Beamten mit dem Streifenwagen wenden, zieht der Poinger mit dem Mustang davon. „Wir sind nicht hinterhergekommen“, berichtet einer der beiden Einsatzkräfte vor Gericht. Bei knapp 140 Stundenkilometern auf dem Tacho sei er vom Gas gegangen. „Das ist zu gefährlich geworden“, betont er angesichts der innerorts teils schlecht einsehbaren Nebenstraßen und möglicher Fußgänger.
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Rechtliche Hürden bei Strafzumessung: Poinger-Raser wird freigesprochen
Erst auf einem nahegelegenen Firmenparkplatz schließen die Polizisten auf. Der Sportwagen steht da bereits in einer Parkbucht, die Türen aufgerissen. „Das war eine sehr unangenehme Situation“, berichtet ein Beamter von den anschließenden Gesprächen mit den Beifahrern des Mannes. Die Freunde stellen sich unwissend, wollen keine Aussagen machen. Auch vor Gericht scheint es, als wollen sie ihren Spezl nicht belasten. „Kann mich nicht erinnern“, ist immer wieder zu hören. Der Angeklagte verflogt das Geschehen an jenem Abend derweil aus einem Gebüsch, in das er zuvor gesprungen war. Ihn plagen Gewissensbisse.
Einen Tag später meldet er die rasante Flucht daher der Polizei. „Es tut mir leid“, bedauert er. Der Staatsanwältin reicht diese Einsicht nicht. „Ich glaube dir nicht“, sagt sie etwas plump an den Angeklagten gewandt. Sie fordert eine 7200-Euro schwere Geldstrafe und 18 Monate Fahrverbot. Der Verteidiger sieht den Tatbestand des angeklagten verbotenen Kraftfahrzeugrennens dahingegen nicht erfüllt. Zu kurz die Strecke, zu gering die Geschwindigkeit. „Er wollte nicht die höchste Geschwindigkeit rausholen. Er wollte nur die Polizeikontrolle verhindern“, so der Anwalt, der auf Freispruch plädiert. Dem schließt sich der Richter schließlich aus Rechtsgründen an.